Freiheit

Freiheit

Herta Schlosser

1. Begriff unterschiedlicher Sachbereiche
2. Historische Aspekte
3. Systematische Aspekte
4. Freiheitsverständnis nach Pater Kentenich
4.1 Freiheit von Freiheit zu
4.2 Entscheidungsfreiheit – Durchsetzungsfreiheit
4.3 Innere Freiheit äußere Freiheit

1. Begriff unterschiedlicher Sachbereiche

Der Begriff Freiheit ist seiner Herkunft nach zu-nächst ein Rechtsbegriff. Gegenwärtig ist Freiheit ein Grundbegriff in verschiedenen wissen-schaftlichen Disziplinen, etwa in der Politischen Theorie, in der Psychologie, in der Pädagogik, in der (praktischen) Philosophie und in der Theologie. Freiheit wird der Sachthematik der je-weiligen Disziplin entsprechend reflektiert.

2. Historische Aspekte

Wie die Geschichte ausweist, entzünden sich die Geister immer wie-der an der Frage der Freiheit, denn menschliche Freiheit kann unterdrückt werden. Der volle Gebrauch der Freiheit ist nur möglich, wenn Zwang von außen beseitigt wird. Insofern wird Freiheit verstanden als ein zu sicherndes Gut, etwa bei der Frage nach der richtigen Staats-verfassung (verfassungsrechtliche Demokratie, GG). Die praktischen Lösungsversuche sto-ßen Bewegungen an, etwa die geschichtsprägende des wirtschaftlichen und politischen Libe-ralismus (vgl. IPT 1930, 194 ff.; KW 1946, 152 f.) oder die Französische Revolution und ihre Bedeutung für die Menschenrechte (vgl. KW 1946, 175 f.). Letztere beziehen sich vor allem auf das, wozu der Mensch frei ist: Gewissens Freiheit, Religions Freiheit, Berufs Freiheit, For-schungs und Lehr Freiheit, Rede und Presse Freiheit.

Das Thema Freiheit ist in allen geschichtlichen Epochen vorhanden. Es gibt auch die ver-schiedensten Freiheitsauffassungen in der Geistes- und Philosophiegeschichte. Das zeigt sich am deutlichsten bei den beiden nicht zu vereinbarenden Richtungen: Determinismus und Indeterminismus. Eine geschichtsprägende Auffassung ist etwa die Wesensfreiheit (Thomas von Aquin). Nach diesem Verständnis erstreckt sich die Freiheit des Willens nicht auf das höchste Ziel (Gott). Dieses höchste Ziel ist erst der Ermöglichungsgrund für Freiheit, die me-taphysische Wurzel der Freiheit. Das heißt, das höchste Ziel (Gott) ist gegeben und unterliegt keiner Wahl. Jedes innerweltliche Ziel aber kann durch Wahl Mittel werden zur Erreichung des höchsten Zieles. Andere Freiheitsauffassungen sind etwa die “intelligible Freiheit” (Kant). Nach dieser Auffassung ist der Wille unabhängig von der Sinnenwelt und wird “nach dem Ge-setze einer intelligiblen Welt” bestimmt, das heißt er folgt dem kategorischen Imperativ. Eine ebenfalls geschichtsprägende Auffassung versteht Freiheit als “Einsicht in die Notwendigkeit” (Marxismus). Freiheit wird vor allem zum Zentralbegriff der neuzeitlichen Humanität. Gegen-wärtig ist von der Pluralität des Freiheitsverständnisses auszugehen.

3. Systematische Aspekte

Den Menschen kennzeichnet Freiheit als Selbstbestimmung so-wohl nach außen oder gegenüber der Welt als auch nach innen gegenüber den eigenen An-lagen und Antrieben. Das ermöglicht es ihm, sich den jeweiligen äußeren Verhältnissen an-zupassen und seine innere Situation zu meistern. Demnach ist Freiheit im allgemeinen jedes Nichtbestimmtsein von außen, verbunden mit “einem gewissen Vermögen zur Selbstbestim-mung von innen” (Brugger). In der Regel wird unterschieden zwischen physischer Freiheit oder Handlungs Freiheit, moralischer Freiheit, psychologischer Freiheit (Willensfreiheit), zwi-schen innerer Freiheit und äußerer Freiheit.

Lotz versucht eine Systematisierung in den drei Stufen: Freiheit der Wahl (vgl. Lotz, 124-130), Freiheit der Entscheidung (vgl. Lotz, 130-139), absolute Freiheit (vgl. Lotz, 139-147). Unter Freiheit der Wahl versteht er die Auswahl unter mehreren Möglichkeiten, wenn es zu dem, wozu man sich entscheidet, immer noch eine positive Alternative gibt. Kennzeichnend für die Freiheit der Entscheidung ist, dass es zu dem, worauf sich die Entscheidung bezieht, keine positive Alternative gibt. Es geht lediglich um ein Ja oder Nein. Letztlich ist es die Entschei-dung zu sich selbst. Die absolute Freiheit fällt mit der Notwendigkeit zusammen. Lotz unter-scheidet zwischen subjektiver (physischer) Notwendigkeit und objektiver (metaphysischer) Notwendigkeit. Die subjektive Notwendigkeit ist die Folge der Einengung menschlichen Stre-bens auf endliche Güter und bleibt hinter der Freiheit zurück. Die objektive Notwendigkeit be-steht in der unwiderstehlichen Anziehungskraft, durch die das unendliche Gut theologisch gesprochen Gott das menschliche Streben auf sich hin bewegt.

4. Freiheitsverständnis nach Pater Kentenich

Pater Kentenich betont, dass Schönstatt eine “Freiheitsbewegung” ist. “Gemeint war und ist der Kampf um die Freiheit der Kinder Gottes. Als Freiheitsbewegung ist es so ins Leben getreten; als Freiheitsbewegung hat es den Gang durch die Geschichte angetreten; es hofft, diese hohe charakteristische Sendung nie zu ver-lieren. Der Freiheit eine Gasse!” (AutFr 1961, 33). Schönstatt war eine Freiheitsbewegung von Anfang an, aber die “Drosselung der freien Entscheidungs und Durchsetzungsfähigkeit durch die Diktatoren der Folgezeit hat das an sich schon heiß umfangene Anliegen stärker als je in den Vordergrund unseres Interesses gerückt” (AutFr 1961, 31 f.). Denn wahre Demokratie gibt es nur auf dem Boden der Freiheit der Persönlichkeit (vgl. KW 1946, 159). Von Dachau, dem “Ort der Knechtschaft und Sklavenschaft”, kann Pater Kentenich sagen, es sei für ihn “eine Hochschule der Freiheit” gewesen. 1941 begann seine erste Gefangenschaft, 1951 die zweite mit seiner kirchlichen Ausweisung nach Amerika (>>Schönstatt, Geschichte). Auch dort drängte ihn die Verantwortung, “den Dunkelweg voranzugehen, den Gott in solcher Lage beschritten wissen will” (AutFr 1961, 42). Denn personale Freiheit hat soziale Auswirkungen.

Es geht Pater Kentenich dabei “um die Idee des freien und starken Menschen in einer freien und starken Gemeinschaft.” Er formuliert als Prinzip: “Freiheit von den pflichtmäßigen Bin-dungen nach unten will ergänzt werden durch Hochherzigkeit und ständige Hellhörigkeit und Folgsamkeit, durch heroische Ganzhingabe an die Wünsche Gottes” (AutFr 1961, 39).

4.1 Freiheit von Freiheit zu

Die menschliche Person ist immer in einem unausweichlichen Beziehungsgefüge: in der Beziehung zu sich selbst, zu den Mitmenschen, zur Gesellschaft, zur Sachwelt, zur Geschichte, zum Absoluten. Unter diesem Gesichtspunkt versteht Pater Kentenich Freiheit als relative Ungebundenheit, ein Frei sein von, und positiv ausgedrückt als Verfügen können: ein Frei sein zu. Der Mensch ist sowohl biologischen als auch psychi-schen Gesetzmäßigkeiten unterworfen und von Trieben, Strebungen, Gefühlen und Ge-stimmtheiten abhängig. Dazu kommen die Gesetze der äußeren Natur und die der darauf be-ruhenden Technik. Außerdem sind die Gesetzmäßigkeiten des sozialen, wirtschaftlichen und politischen Bereiches zu berücksichtigen, überhaupt die Bedingungen des subjektiven und objektiven Standes der Kultur. Durch Kenntnis und Auswertung der Gesetze und Gesetzmä-ßigkeiten gewinnt der Mensch immer größere Unabhängigkeit, ein “Frei sein von”. Dies sind mögliche Voraussetzungen für den Vollzug freien Menschseins, des “Frei sein zu”. “Frei sein von” bedeutet demnach die Überwindung aller Hemmnisse, die dem “Frei sein für” für Gott entgegenstehen. So versteht Pater Kentenich Freiheitserziehung: “Es handelt sich in alleweg um das erstrebenswerte Ideal der Freiheit der Kinder Gottes, also um das Freisein und Frei-werden von allem Un und Widergöttlichen, um mehr und mehr frei zu werden für Gott und für Gottes Wunsch und Gottes Werk.” (AutFr 1961, 32; >>Gotteskindschaft, >>Inscriptio).

4.2 Entscheidungsfreiheit Durchsetzungsfreiheit

Freiheit ist als Wesensmerkmal des Men-schen in seinem Person Sein begründet. Die bewusste Entscheidung zum eigenen Ich ist ei-ne unausweichliche Grundentscheidung des Lebens. Da der Mensch ein geschichtliches We-sen ist, ist auch die Entfaltung seiner Freiheit ein geschichtlicher Prozess. Diesen Prozess der Freiheitsverwirklichung versteht Pater Kentenich als einen Übergang aus der Offenheit und Unbestimmtheit der menschlichen Person zu einer originellen Persönlichkeit (>>Persönliches Ideal, >>neuer Mensch). Pater Kentenich sieht die Freiheitsentfaltung nicht nur in der Verwirk-lichung der Entscheidungsmöglichkeit. Zur Freiheit gehört, dass der Mensch die getroffenen Entscheidungen handelnd oder ertragend durchsetzt. Denn Gott versucht, “den freien menschlichen Willen frei in Bewegung zu setzen und zu freier Entscheidung und zu freier Durchsetzung zu bewegen” (AutFr 1961, 31).

4.3 Innere Freiheit äußere Freiheit

Die Entscheidungen und Handlungen des Menschen sind von den verschiedensten inneren und äußeren Faktoren mitbestimmt. Pater Kentenich spricht von innerer und äußerer Freiheit, wobei die innere die wichtigere Dimension der Frei-heit ist. Personale Freiheit als innere Freiheit verstanden, ist prinzipiell in allen äußeren Situa-tionen realisierbar, im Extremfall sogar in Situationen äußerer Unfreiheit. Denn die Bindung des Menschen an das Unendliche an Gott macht frei gegenüber dem Endlichen. Durch die Entscheidung im Sinne dieser Freiheitsauffassung gewinnt der zunächst unprofilierte, ge-schichtlich konkrete Mensch im Dialog mit sich selbst und mit der Um und Mitwelt immer markantere, originelle Züge, die eigene konkrete Gestalt. Das bedeutet, vom Menschen aus gesehen, dass er sich selbst schöpferisch gestaltet, indem er in Freiheit den eigenen Entwurf realisiert (>>Vorsehungsglaube). Pater Kentenich geht es jedoch auch um eine Ordnung menschlichen Zusammenlebens, die der freien Person entspricht. Freiheit muss strukturell gesichert werden und daraus ergibt sich die originelle Organisationsform der Schönstattbe-wegung. Sowohl “in Erziehung als auch in Verfassung und Leitung” gilt das Prinzip: “Bindung nur (aber auch) soweit als nötig, Freiheit und Geistpflege soviel als eben möglich” (MWF 1944, 184).

>freie Gemeinschaft, >>neue Gemeinschaft, >>Regierungsform, >>Regierungsprinzip.


Literatur:

  • J. Kentenich, Zur sozialen Frage. Industriepädagogische Tagung. Bearbeitet von Herta Schlosser, Vallendar 1990, S. 21-317
  • J. Kentenich, Marianische Werkzeugsfrömmigkeit (geschrieben 1944 in Dachau), Vallendar-Schönstatt 1974
  • J. Kentenich, Kampf um die wahre Freiheit. Priesterexerzitien (7.-10. Januar 1946), verv., A 5, 267 + 5 S.
  • J. Kentenich, Krönung Mariens Rettung der christlichen Gesellschaftsordnung (Krönungswoche 1946), Vallendar 1977
  • J. Kentenich, Autorität und Freiheit in schöpferischer Spannung (September 1961). Bearbeitet von Herta Schlosser, Vallendar 1993, 7-142.
  • M.L. Badry, Pater Josef Kentenich – Pädagoge der Freiheit im Dienste einer neuen “Kultur der Liebe”, OW 1981, 75-96
  • G.M. Boll, Inscriptio – Weg zur Freiheit, OW 1991, 144-158
  • F. Brügger, Unser Vater und Gründer ruft seine Familie als Zeugen seiner inneren Freiheit, OW 1975, 39-56
  • W. Krimm, Freiheitserziehung als Liebeserziehung, OW 1994, 79-95
  • ders., Licht unseres Vaters für den Menschen, der auf dem Weg ist, OW 1994, 96-112
  • D. Schlickmann, Die Idee von der wahren Freiheit. Eine Studie zur Pädagogik Pater Josef Kentenichs, Vallendar-Schönstatt 1995
  • M.N. Stosiek, Erziehung zum freien Menschen – Unsere Verantwortung in dieser Stunde unseres Vol-kes, OW 1990, 122-140.
  • K. Jaspers, Philosophie II – Existenzerhellung, Heidelberg 1973, 149-200
  • I. Kant, Werke in 10 Bänden, Band 6, hrsg. von W. Weischedel, Darmstadt 1975
  • J. B. Lotz, Person und Freiheit, Freiburg 1979
  • U. Steinvorth, Freiheitstheorien in der Philosophie der Neuzeit, Darmstadt 1987.

Schönstatt-Lexikon:

Herausgeber: Internationales Josef-Kentenich-Institut für Forschung und Lehre e.V. (IKF)

Verlag: Patris-Verlag, Vallendar-Schönstatt – All rights by Patris-Verlag – www.patris-verlag.de

Online-Präsentation: Josef-Kentenich-Institut e.V. (JKI) – www.j-k-i.de

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