GwdK2010/11-6-03 Urpersönliche Angelegenheit

GwdK2010/11-6-03 Urpersönliche Angelegenheit

Unser Liebebündnis (1961), 7f.

Das irrige und irreführende Schlagwort: ‘Religion ist Privatsache’ hat insofern einen tragbaren Sinn, als es darauf aufmerksam macht, dass die Religion heute nicht mehr so sehr als mechanische Funktion der Gemeinschaft und Spekulation auf den menschlichen Herdentrieb, sondern vielmehr als eine urpersönliche Angelegenheit, als eine kraftvolle Selbstentscheidung des Einzelnen aufzufassen ist, die bitter und blutig ernst genommen werden will. Die Zeit ist ja vorbei, wo der Satz galt: cuius regio, eius religio. Nicht mehr der Landesfürst bestimmt über die Religion der Staatsbürger. Jeder ist auf eigene, auf persönliche Entscheidung angewiesen. Jeder muss Verantwortung für sich selber tragen.