JoBr52-06_056-060 Der heilsgeschichtliche Gottesbund IV

JoBr52-06_056-060
Der heilsgeschichtliche Gottesbund IV

Das Liebesbündnis Schönstatts und der heilsgeschichtliche Gottesbund

DAS LIEBESBÜNDNIS SCHÖNSTATTS UND DER HEILSGESCHICHTLICHE GOTTESBUND

Damit ist der Rahmen gezeichnet, in den wir unser Liebesbündnis hineinstellen dürfen. Wir haben es eine originelle, konkrete Form des Bundes genannt, den Gott mit den Menschen im Paradies geschlossen hat und durch die Heils- und Weltgeschichte verwirklichen will. Es fällt nicht schwer, Gleichheit und Ungleichheit hüben und drüben abzugrenzen.

Das Liebesbündnis als Erneuerung des Taufbundes

Die Gleichheit besteht darin, daß unser Bündnis zunächst wie bei allen Christen in der Taufe begründet ist. Wie viele Christen singen voller Begeisterung: »Fest soll mein Taufbund immer steh’n …[1]«, sind sich aber nicht bewußt, daß ihre christliche Existenz in diesem Bund gründet, daß es sich dabei um ein wirkliches Bündnis zwischen zwei Partnern handelt – zwischen Christus und Seele -, um ein Bündnis, das beiden Partnern ernste Bundespflichten auferlegt und Bundesrechte gibt. Sie wissen nicht recht um Wesen und Forderungen des eingegangenen Taufbundes.

Der Glaubensgeist sagt uns, daß er drei Wesenselemente in sich schließt: Enteignung, Übereignung und Aneig- /

[57]

nung. Der Christ wird ausgesondert aus der Welt. Er wird sich selber enteignet, das heißt er ist nicht mehr sein eigener Herr, er kann nicht schlechthin machen, was er [[111]] will. Er ist des Herrn, dem er übereignet worden ist und der ihn sieh angeeignet und angeeint hat.

Daraus ergeben sich vielfältige Folgerungen und Forderungen für den menschlichen Christus- und Dreifaltigkeitspartner. Der Oktoberbrief 1948 beschäftigt sich angelegentlichst damit. Er spricht von vier Eigenschaften, die der Christuspartner haben muß. Die erste bezieht sich auf sein Sein, die drei anderen auf Gesinnung, Tat und Leben. Der Text lautet:

»Sowohl der Dreifaltigkeits- als der Christuspartner… muß vier Eigenschaften haben:

Erstens Bündnisfähigkeit. Schließt ein

a) Gleichheit,

b) Ungleichheit im Sinne gegenseitiger Ergänzungsfähigkeit und -bedürftigkeit (bei Gott Ergänzungswilligkeit),

c) Gliedschaft (Gott schließt zuerst das Bündnis mit der Kirche und läßt deren Glieder daran teilnehmen),

d) Stetigkeit.

Zweitens Bündniswilligkeit (Geöffnetsein für den geöffneten Partner).

Drittens Bündnisbewußtsein (das Bewußtsein des Verschenkt-, des Angenommen-, des Reich- und Fruchtbarseins).

Viertens Bündnistreue (Hinweis auf die Treue des alttestamentlichen Bundesgottes in allen Situationen des historisch gewordenen Bündnisses mit Israel)[2]).«

Für uns ist das Liebesbündnis mit der Gottesmutter, wie es historisch geworden ist und sich auswirkt, eine tief- /

[58]

greifende Erneuerung, Festigung und Sicherung des Taufbundes, das heißt des Bündnisses mit Christus und dem dreifaltigen Gott. Jede Weihe und jeder in ihr zum Ausdruck gebrachte erneuerte Bündnisschluß bedeutet für unser Denken und Wollen eine neue freigewählte und freigewollte Entscheidung für Christus: für seine Person, für seine Interessen und sein Reich. Sie schließt eine neue, eindeutige und kraftvolle Willensbewegung von unten nach oben, eine Neuentscheidung für ihn, den König der Welt und der Herzen, in sich, aber auch gleichzeitig eine Gnadenbewegung von oben nach unten, von ihm aus zu uns hin. Sie ist gleichbedeutend mit einem tieferen Hineinwachsen in eine enge Liebesgemeinschaft zwischen uns und ihm und dem dreifaltigen Gott.

Das Liebesbündnis als Schönstatts Grundsinn, Grundform, Grundkraft und Grundnorm

Der Bündnisgedanke ist so tief in unser Bewußtsein und Lebensgefühl hineingewachsen, daß wir ihn unbedenklich als unsere Grundform, unseren Grundsinn, unsere Grundkraft und unsere Grundnorm bezeichnen dürfen[3]. So weit geht die Ähnlichkeit zwischen uns und dem alt- und neutestamentlichen Denken und Empfinden, Wollen und Handeln. Ich weiß nicht, ob es irgendeine religiöse Gemeinschaft in der Neuzeit gibt, die das im selben Ausmaße von sich aussagen kann.

Jedes Blatt unserer Familiengeschichte legt für diese tiefgehende und umfassende Ähnlichkeit Zeugnis ab. /

[59]

Das Gleiche beweist »Himmelwärts«, das als authentisches Dokument unserer Geistigkeit aufgefaßt werden darf. Das Innenleben aller verstorbenen Schönstattkinder beiderlei Geschlechts ist nachweisbar von derselben Haltung geprligt worden. Endlich hält es die öffentliche Meinung in der Familie für selbstverständlich, daß das einzige Tor, das in unser Reich einführt, ein derartiger Bundesschluß in Form einer Weihe ist. Wie die Taufe zum Christen, so machen Taufe und Weihe uns zum Schönstattkind. Die Weihe ist hier in dem bei uns gebräuchlichen Sinne einer originellen und konkreten Erneuerung unseres Taufbundes gemeint.

Man mag alle einzelnen Fa- [[112]] milienforderungen erfüllen: man mag seine geistiiche Tagesordnung sorgfältig einhalten und täglich kontrollieren, man mag Fühlung halten mit dem Beichtvater, man mag apostolisch tätig sein und sich karitativ auswirken, man mag dieses und jenes und vieles, vieles andere tun: kommt die originelle Weihe im bezeichneten Sinne nicht dazu, so fehlt ein Wesenselement – man ist kein Schönstätter!

Die Grade der Zugehörigkeit zu uns werden durch den Grad der Weihe bestimmt. So unterscheiden wir eine Aufnahme-, eine Elite- und eine Lebensweihe. Wir sprechen von Blankovollmacht[4], von Inscriptio[5] und /

[60]

Engling-Akt[6] und halten es für selbstverständlich, daß die Mitglieder unserer Verbände und Bünde[7](7) nach dieser dreifachen Höhenlage des Liebesbündnisses streben. Für uns ist es eine ausgemachte Sache, daß alle ohne Ausnahme nach ihrem Terziat den Bergesgipfel in der einen oder anderen Form in etwa erklommen haben, und daß die Echtheit und die Gediegenheit ihres Charakters sowie die Zuverlässigkeit ihres Wesens an dem Ernst zu messen ist, womit sie ihre Weihe ins praktische Leben übertragen. So deuten wir das Wort des Herrn: »Nicht wer zu mir sagt: Herr, Herr! ist es, der mich liebt, sondern wer den Willen meines Vaters tut, der im Himmel ist!« (Mt 7, 21).

Aus: Das Lebensgeheimnis Schönstatts. II. Teil: Bündnisfrömmigkeit, Vallendar-Schönstatt 1972, 278 S. – www.patris-verlag.de


[1] Liedanfang von Fr.M. Berghaus (1762-1814).

[2] Brief vom 1.10.1948 aus Santiago/Chile, gedruckte Ausgabe, 50 f.

[3] Vgl. oben, 43.

[4] Dieser Ausdruck wurde 1939 in einem Schwesternkurs nach einer Äußerung von P. Lippert geprägt. Im Juli 1939 erklärte ihn P. Kentenich im Kurs über priesterliche Existenz: »In der Geschäftssprache heißt Blankovollmacht: Das Blatt ist leer, ich schreibe auf das leere Blatt meine Unterschrift. Damit erkläre ich mich bereit, alles zu tun, was Gott auf das leere Blatt meines Lebens schreibt. Ich will ganz abhängig sein von dem ewigen Gott und der Gottesmutter.« Im Oktober des gleichen Jahres weihte sich die gesamte Schönstattfamilie der Gottesmutter im Sinne der Blankovollmacht.

[5] Dieser Ausdruck wurde im Jahre 1941 von einem Schwesternkurs von einem Wort hergeleitet, das die psychologische Dimension der Liebe ausdrückt und dem hl. Augustinus zugeschrieben wird: »Inscriptio cordis in cor – Herzenseinschreibung«. In Schönstatt bezeichnet »Inscriptio« die Hochform des Liebesbündnisses, die über die heilige Indifferenz der Blankovollmacht hinausgeht und die Bevorzugung von Kreuz und Leid beinhaltet, wenn es Gottes Willen entspricht.

[6] Josef Engling hatte am 31. 5. 1918 im Schützengraben der Gottesmutter sein Leben für die Pläne Gottes mit dem Schönstattwerk angeboten. Seit dem 20. 1. 1952 sind viele Schönstätter diesem Beispiel Englings gefolgt und haben für die Sendung Schönstatts ihr Leben angeboten. Bei nicht wenigen ist dieses Opfer angenommen worden.

[7] Verbände sind die Säkularinstitute Schönstatts. Sie unterscheiden sich von den Bünden dadurch, daß sie juristische Bindungen kennen. Beide Gemeinschaftstypen erstreben größtmögliche Standesvollkommenheit und stehen deshalb gleichwertig, aber andersartig nebeneinander.