Familienhaftigkeit
Martin Faatz
Familienhaftigkeit bezeichnet im Sprachgebrauch der Schönstatt-Bewegung das ideale Verhältnis der Mitglieder einer Gemeinschaft (>>neue Gemeinschaft) zueinander: Sie sollen sich einander verbunden fühlen wie die Mitglieder einer >>Familie (>>Vaterprinzip, Mutterprinzip, >>Elternprinzip). Solche Familienhaftigkeit verlangt insbesondere gegenseitige Anteilnahme bei gleichzeitiger Hochachtung vor dem Eigenleben der anderen sowie die Übernahme von Verantwortung füreinander und die Gesamtgemeinschaft einschließlich des Füreinander-Eintretens vor Gott. Innerhalb der Schönstatt-Bewegung gilt solche Familienhaftigkeit als Ideal für das Zueinander innerhalb der Gliedgemeinschaften und der Bewegung insgesamt, aber auch für das gegenseitige Verhältnis der Gliedgemeinschaften. Pater Josef Kentenich hat darüber hinaus die Verwirklichung der Familienhaftigkeit im Miteinander von Einzelnen und Gruppen in Kirche und Gesellschaft gefordert. Er spricht in diesem Zusammenhang auch vom Familienprinzip. Der Communio-Begriff des Zweiten Vatikanischen Konzils weist in eine ähnliche Richtung (vgl. GS 23-32 und LG 20-24). Symbol für die Familienhaftigkeit ist innerhalb der Schönstatt-Bewegung der >>Mariengarten.
Literatur:
- J. Kentenich, Kirche im Aufbruch ans neue Ufer. Texte aus Kursen und Tagungen von P. Joseph Kentenich. Festgabe der Schweizer Schönstatt-Familie zum 50. Jahrestag der Gründung Schönstatts, 1964, 124-125
- J. Kentenich, Familie Gottes. Vorträge in Münster. Bearbeitet und eingeleitet von Herbert King, Münster 1984
Schönstatt-Lexikon:
Herausgeber: Internationales Josef-Kentenich-Institut für Forschung und Lehre e.V. (IKF)
Verlag: Patris-Verlag, Vallendar-Schönstatt – All rights by Patris-Verlag – www.patris-verlag.de
Online-Präsentation: Josef-Kentenich-Institut e.V. (JKI) – www.j-k-i.de