GwdK2010/11-1-05 Religionsfreiheit

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Rom-Vorträge, IV (1965), 50.

Wo es sich um die Niederschrift der Konzilsbeschlüsse handelt, finden Sie genau dasselbe Prinzip, auch dort, wo es um die Religionsfreiheit geht: Freiheit soweit als möglich, Bindung soweit als nötig. Freilich, das andere ‑ steht jetzt nicht da, es ist aber das Wesentliche: Geistpflege. Wenn die Geistpflege nicht das ersetzt, was vorher durch äußere Bindungen erreicht werden sollte, kommen wir natürlich mit dem Prinzip nicht durch.

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