JoBr52-05_030-040 Überlegungen zur Substanz des Grund-und Baugesetzes I

JoBr52-05_030-040 Überlegungen zur Substanz des Grund-und Baugesetzes I

Organisationsprinzip – Regierungsprinzip – juristische Machteinschränkung – Zukunftsvision

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Das Schönstätter Organisationsprinzip

Es wird Ihnen nicht schwerfallen, im angeführten Grundgesetz, sofern Sie es in seiner ganzheitlichen Substanz auf sich wirken lassen, eine neue Form unseres universellen Organisationsprinzips zu entdecken. Es ist in unseren Reihen in der alten, nüchternen Wortprägung geläufig: »Bindung (nur, aber auch) soweit als nötig, Freiheit soweit als möglich, Geistpflege auf der ganzen Linie in vollendeter und gesicherter Weise.« Sie wissen, daß mit diesem Prinzip ein großes Stück unserer Familiengeschichte und unserer Familienkämpfe (…) verbunden ist. Die beiden ersten Teile sind deutlich in der ersten Hälfte des oben bezeichneten Grundgesetzes erkennbar. Sie lautet: Sinngemäße organisatorisch-juristisch starke Machteinschränkung oder Entmachtung. Der dritte Teil des Organisationsprinzips, »Geistpflege auf der ganzen Linie in vollendeter und gesicherter Weise«, findet sich in der zweiten Hälfte des Grundgesetzes wieder. Sie besagt: Außergewöhnlich reiche lebensmäßige Machtfülle. Die neue Form ist, wie oben bereits angedeutet, durch die gegenwärtigen Auseinandersetzungen und die darin mitschwingenden Stimmungen und Empfindungen, Befürchtungen und Machtsorgen bestimmt.

Geben Sie die Studie in die Hände Ihres Rates oder der übrigen Gefolgschaft weiter, so haben Sie Gelegenheit, hier stehenzubleiben und die Fragen zu erörtern: Unter welchem Gesichtspunkt ist das universelle Organisationsprinzip universelles aszetisches und universelles /

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Erziehungsprinzip? Ferner: Was hat es zu besagen, wenn man bei diesem Prinzip den letzten Teil, die sorgfältige Geistpflege, wegläßt und sich bloß auf die beiden ersten Teile beschränkt? Charakterisiert man das so umrissene Gebilde als Moralprinzip, so hat man richtig gegriffen. Heißt man es aber unser aszetisches Prinzip, so hat man unsere Auffassung und Lehre in wesentlichen Punkten verfälscht. Wir sind dann berechtigt, von einer überaus bedauerlichen und wissenschaftlich unhaltbaren Verwechslung unseres Moralprinzips mit unserem aszetischen Prinzip zu sprechen.

Sie mögen sich in dem Zusammenhang an den Ordenskongreß des vorigen Jahres in Rom und an die Wellen, die er da und dort in Ordenskreisen geschlagen hat, erinnern(1). [[6]] Sie dürfen sich auch die Frage vorlegen und beantworten, ob der gelübdefreudige Mensch – der Ordenstyp – grundsätzlich vollkommener ist als der gelübdelose, vollkommene Mensch in gelübdeloser, vollkommener Gemeinschaft. Sie spüren, nach welcher Richtung ich ziele.

Das Schönstätter Regierungsprinzip

Wollen Sie den Radius Ihrer Forschungen erweitern, so versuchen Sie, in unserem Grundgesetz und Organisationsprinzip unser Regierungsgesetz zu entdecken: »Autoritär im Prinzip, demokratisch in der Anwendung.« Wo liegen hüben und drüben Gleichheiten und Ungleichheiten? Inwiefern vereinigen sich hier die gegensätzlichsten Strömungen des überspitzten Liberalismus und Demokratismus mit dem gegenwärtig um /

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die Herrschaft ringenden Imperialismus, Totalitarismus oder der Diktatur zu einer harmonischen Einheit? Inwiefern berühren sich hier herrschende und beherrschende Geistigkeiten entgegengesetzter Zeitepochen und finden sich wieder in einer höheren Einheit, um eine stark formende Dynamik im heutigen Leben zu entfalten und Welt und Kirche ans andere Ufer zu bringen? Überlegungen dieser Art sind nicht überflüssig für jemand, der selbständig die in der Familie aufgeworfenen Probleme lösen helfen will. Nicht Gefühl und Trieb, sondern prinzipienhaftes Denken und Wollen müssen hier den Ausschlag geben.

Weitere Fragestellungen

Möchten Sie in der wissenschaftlichen Vertiefung noch weiter gehen, so spannen Sie unser Grundgesetz in den weiten Rahmen des überaus aktuellen Problems: Autorität und Freiheit, Bindung und Freiheit, Form und Geist. Wie hängen alle diese Fragen innerlich zusammen, und welche Stellung nehmen wir dazu kraft unseres Grundgesetzes und unseres universellen Organisations-, pädagogischen und aszetischen Prinzips ein?

Endlich eine letzte Frage: Wenn Pallotti als Grundgesetz seiner Schöpfungen die Liebe bezeichnet und deswegen als Motto das Wort wählt »caritas urget nos(2)«, wie hängt diese Formulierung mit der unsrigen zusammen? Was klingt in der einen und was in der anderen stärker mit? Sind nicht beide dem Inhalt nach adäquat, wenn sie auch in der Formulierung verscfiieden lauten?

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Wie kam es, daß Pallotti ähnlich wie Franziskus von Assisi anfangs keine juristisch-bindenden Verpflichtungen haben wollte, sondern nur das Gesetz der Liebe anerkannte? Wie ist es zu erklären, daß er sich später umstellte und als Ausdruck und Sicherung der Liebe die bekannten Versprechen, nicht aber die Gelübde wählte? Wie wirkt sich von Anfang an in unserer Familie die Verbindung zwischen Liebe und Bindung nach unten in den einzelnen Gliederungen aus? Und woher kommt es, daß wir nach der Richtung niemals eine unsichere Zickzacklinie eingehalten haben? So könnte ich mit Fragen fortfahren – lediglich um überall den Boden für eine klare Durchschau der zur Diskussion stehenden Prinzipien und deren sach- und sinngemäßen Lösung vorzubereiten. Doch mag das Gesagte genügen.

Unsere Hochschule(3) hat ein Schönstatt-Seminar eingerichtet. Wenn es Ihnen recht ist, mögen Sie den Leitern alle diese Fragen zur Verfügung stellen. Sie sind fähig, Initiative und ernste Forschungsarbeit zu wecken und hochzuhalten. Es ist bedauerlich, daß Sie nicht eine ähnliche Einrichtung für Ihren Kreis schaffen können. Nicht nur in der jetzigen Lage, sondern auch für die Zukunft ist es von Bedeutung, daß eine geistige Elite klare Prinzipien hat. Dann fällt es leichter, aus großer Zusammenschau und ausgeprägter Grundeinstellung heraus die einzelnen Fälle griffsicher zu lösen. Die wurzellose, bewegte Zeit, der wir entgegengehen, verlangt eine lichtvolle, solide Prinzipienlehre; Kasuistik will in der Schulungszeit in der Hauptsache als praktischer Anschauungsunterricht für die eindeutig herausgearbeiteten Grundsätze gelten.

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So mögen Sie auch diesen Brief auffassen. Vielleicht wäre es Ihnen lieber, schnell eine kurze aphoristische Antwort auf Ihre Fragen in Händen zu haben. Ich darf Sie bitten, diesen Wunsch einstweilen [[7]] zurückzustellen. Am Schlusse des Briefes ergeben sich die ersehnten Antworten von selber. Wahrscheinlich ist es nicht einmal nötig, sie in Form zu gießen. Von solcher Bedeutung ist in der jetzigen Lage Grundsatzklarheit, Grundsatzfestigkeit und Grundsatztreue.

Sinngemäße juristische Machteinschränkung

Das Grundgesetz spricht von »sinngemäßer juristisch-organisatorisch starker Machteinschränkung und Entmachtung«. Es redet also wohlweislich nicht einer vollendeten, einer absoluten Entmachtung oder einem Machtzusammenbruch das Wort. Das würde der objektiven Seinsordnung widersprechen. Jeder Organismus braucht bei sinnenhaften Wesen sowohl als Ausdrucksform wie auch als Sicherungs- und Förderungsmittel eine – wenn auch noch so geringe – Organisation, mag diese sich spontan von selbst entfalten oder statutarisch festgelegt werden. Man denke etwa an den Gruppenbetrieb einer freien Gemeinschaft. Das gilt besonders im erbsündlichen Zustand.

Von hier aus ist das alte Gesetz verständlich: Der Geist schafft sich eine Form; die Form schützt den Geist, bringt aber auch die Gefahr mit sich, den Geist mit der Zeit aufzuzehren. Da steht wiederum das schwer zu lösende Problem des Verhältnisses zwischen Form und Geist vor uns. Es bleibt hier auf Erden ewig Aufgabe, wird nie vollendeter Besitz werden, mag es sich dabei um orga- /

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nisatorische oder pädagogische oder aszetische Belange handeln.

Das Wort »sinngemäß« ist ein Verlegenheitsausdruck. Es nimmt sich aus wie eine Sphinx, wie ein vieldeutiges Rätselspiel. Nehmen wir es so, wie es vor uns liegt, so besagt es: Juristische Bindungen und gesicherte Rechte wollen in dem Maße festgelegt werden, als notwendig ist, damit das ganze Werk seinen Sinn und Zweck in entsprechender Weise erfüllen kann.

In unserem Zusammenhang heißt das: Juristische Bindungen sollen so wenige, so viele und in solch einem Spannungsverhältnis zueinander eingebaut werden, daß die Familie ihre Aufgabe in gottgefälliger Weise lösen kann. Ist sie dazu berufen, als lebendiges und vollwertiges Glied der Kirche in ihrem Schoße tief geborgen zu sein, aber auch gleichzeitig ihren universellen Neuaufbruch im Sinne des »neuen Ufers«, an das Gott sie führen will, vorwegzunehmen, so spüren wir die ganze Wucht der Probleme, die eine erleuchtete Lösung erheischen. Pater Lombardi spricht in seinen Vorträgen und Schriften gern von einer »neuen Welt(4)«. Auch dem Heiligen Vater ist dieser Ausdruck nicht fremd. Wir sagen dafür: »Das neue Ufer«.

Die Zukunftsvision Schönstatts

Dieses Ufer wird wesentlich durch Zeitströmungen mitbestimmt. Die Kirche lebt und wirkt ja nicht im luftleeren Raum, sie wird von lebendigen Menschen getragen und trägt sie. Und diese werden von der Zeit /

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mitgeformt und haben die Sendung, sie zu formen. Die kommende Zeit hat ein anderes Gesicht als die alte. Sie wird sich wesentlich vom Altertum, vom Mittelalter und der Neuzeit unterscheiden. Es ist eben die neueste Zeit, die sich als eine große geschlossene Epoche von der Neuzeit lösen und ein originelles, eigenständiges Gebilde darstellen möchte. Ihr Charakteristikum wird das Verhältnis der Menschen zueinander sein. Bald gibt es keine nennenswerten Entfernungen mehr. Dafür sorgen die neuesten Erfindungen und Verkehrsmittel. Deswegen wird die Einwirkung von Mensch zu Mensch sich anders gestalten als bisher. Zum Unterschied von früher tritt die Masse und Vermassung stärker in Erscheinung und gibt Individuum, Gesellschaft und Gemeinschaft ein stark gewandeltes Gesicht.

Die Eigenart unserer Familie besteht darin, daß sie in Organisation und Leben mit einer gewissen Einseitigkeit in die so geartete Zukunft hinein weist, sich von ihr inspirieren läßt und sie in kühnem Griff jetzt schon vorwegnimmt und zu formen und zu gestalten sich bemüht. Menschen, die nur in Vergangenheit und Gegenwart leben, die nur das alte Ufer kennen, die ausschließlich [[8]] konservativ eingestellt sind, werden sich deswegen mit der Schönstätter Zukunftsvision(5) und den Mitteln und Wegen zu deren Verwirklichung nur schwerlich auseinanderzusetzen imstande sein.

Der politische Kollektivismus jeglicher Art und Färbung rühmt sich, den Zukunftszustand der Welt richtig zu sehen und zu ahnen. Er weist deswegen mit allen Fin- /

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gern in die Zukunft. Er löst sich und seine Gefolgschaft mit einem gewaltigen Ruck aus Vergangenheit und Gegenwart. Er sieht seine Größe und sein Verdienst darin, den – nach seiner Auffassung – entwicklungsgeschichtlich absolut notwendig bedingten Ablösungsprozeß durch revolutionäre Machenschaften zu beschleunigen. Darum das starke Drängen, die Masse, das Kollektiv zur Herrschaft zu bringen und Elite-Persönlichkeiten und Elite-Gliederungen zur Kapitulation zu zwingen. Niemand darf heute auffallen, darf um Kopfeshöhe über die Masse hinausragen; andernfalls hat er sich bereits selbst gerichtet und muß sich in die Masse zurückdrängen lassen.

Unser Denken und Wollen darf und will die Fühlung mit dem verflossenen Geschichtsstrom niemals abbrechen. Das ist der eine große Unterschied zwischen den modernen kollektivistischen Bestrebungen und uns.

Der zweite Unterschied ist schwerer zu erfassen. Auch wir sehen die künftige Entwicklung der Menschheit klar, glauben auch Einblick zu haben in das Endstadium der Entwicklung. Weil Zeitenstimmen für uns Gottes Stimmen sind, Zeitenaufgaben als Gottes Wünsche vor uns stehen, antworten wir auf die Zukunftsvision des Kollektivismus mit einem wesentlich anders gearteten Ideal. Wir sprechen von einer »vollkommenen Gemeinschaft aufgrund vollkommener Persönlichkeiten« und möchten beides getragen, bestimmt und durchpulst wissen von der »elementaren Grundkraft der Liebe«. Damit bewegen wir uns auf einem Boden, der uns gut bekannt ist, auf dem wir uns heimisch wissen. Es erübrigt sich deshalb, hier länger stehenzubleiben. Nur eines sei hervorgehoben: die ungeheure Größe, Wucht und /

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Schwierigkeit der so gesehenen und gezeichneten Aufgabe.

Es darf als eine geschichtliche Notwendigkeit, als eine unabdingbare Selbstverständlichkeit aufgefaßt werden, daß wir auf weite Strecken in stetiger Spannung mit kirchlichen und außerkirchlichen Kreisen zu leben verurteilt sind.

Der Unterschied zwischen den außerkirchlichen Kreisen, die dem Kollektivismus verfallen oder von ihm angehaucht sind, und ihren Zukunftsidealen einerseits und unseren Idealen andererseits kann kaum größer gedacht werden. Beide Lager sprechen vom »neuen Menschen«. Der Inhalt ist aber wesentlich verschieden. Der neue Mensch in der neuen Gemeinschaft hat für uns das oben linienhaft gezeichnete Gesicht, während er nach Auffassung des Kollektivismus der durch und durch entpersönlichte und vermasste Mensch ist. Wir haben hochgradige Liebe auf den Schild erhoben. Was Pater Lombardi »Kreuzzug der Liebe« nennt, fassen wir tiefer. Wir sprechen von unserem vielgestaltigen, universellen Liebesbündnis als Grundform und Zielgestalt unseres Lebens und Strebens. Die andere Seite lebt vom Haß, vom Klassen- und persönlichen Haß. Unser Liebesbündnis ringt wirksam um Überwindung der Entpersönlichung Gottes, der Entpersönlichung des Mitmenschen und der persönlichen Entpersönlichung, während kollektivistische Geistesart ständig in Gefahr ist, jegliche Form der Individualität und der Persönlichkeit wegzuschwemmen.

Weil wir die Zukunft von Welt und Kirche so stark und ständig im Visier haben – ohne allerdings ideen- und /

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lebensmäßig die Fühlung mit Vergangenheit und Gegenwart abzubrechen -, ist es leicht verständlich, daß wir mit solchen kirchlichen Kreisen in Kollision geraten, die zu einseitig retrospektiv orientiert sind, die nur oder fast nur am Vergangenen hängen und nicht fähig sind, das neue Welt-, Gesellschaft-, Kirchen- und Menschenbild in ihren Gesichts- und Interessenkreis aufzunehmen. Das dadurch bedingte mehrfache Spannungsverhältnis [[9]] zu den beiden Kreisen – zu den kirchlichen und außerkirchlichen – hat sich bisher als wirksames schöpferisches Prinzip ausgewiesen. Möge es immer so bleiben!

Es ist nicht überflüssig, darauf aufmerksam zu machen, daß die übermenschliche Aufgabe, die Gott auf unsere schwachen Schultern gelegt hat, nicht ohne außergewöhnlich starke Gnadenströme gelöst werden kann. Darum hat der Bischof von X. recht, wenn er sagt: »Will man Schönstatt vernichten, so muß man ihm das Schönstattgeheimnis nehmen.« Was daraus folgt, braucht nicht eigens hervorgehoben zu werden. Ist uns der Ausdruck verwehrt, dann müssen wir um so mehr an dem geheimnisvollen Lebensvorgang hängen, müssen unser Gnadengeheimnis künden und heilsbegierig und heißhungrig daraus schöpfen und andere daraus schöpfen lassen. Das ist und bleibt unser Kardinalpunkt, unsere Lebens- und Existenzfrage! Vor mir liegt eine kurze Notiz. Sie besagt:

»Mit großer Sorge sehe ich in die Zukunft. Ich dachte erst, der Höhepunkt der Schwierigkeiten sei bereits überwunden. Nunmehr bin ich anderer Ansicht. Die äußeren Ereignisse mögen sich jetzt wohl langsam ruhiger gestalten. Darin mag der Höhepunkt erreicht sein. Aber jetzt beginnen die inneren Entscheidungen. Es bangt mir vor dem Aufhören der bisherigen geschlossenen Einheit, die im Heiligtum und in Ihrer /

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Person gesichert ist. (…) In der Wasserburg soll einer geäußert haben: Dort unten würden sie viel zu stark unser Mariengeheimnis künden; das hätte Herr Pater auch getan, deshalb ständen wir jetzt so schlecht bei den Bischöfen. Und ein anderer hätte eine Wallfahrt angemeldet mit dem Wunsch, es möchte bei der Gelegenheit mehr das allgemein Marianische und nicht das spezifisch Schönstättische gekündet werden.«

Sind Äußerungen dieser Art wirklich gefallen, so kann ich nur sagen: Videant consules(6). Von hier aus fällt helles Licht auf Art und Grad der von uns erstrebten juristischen Bindungen und auf deren Verhältnis zu Geist, Seele und Leben. Wir haben oben(7) den juristischen Bindungen eine dreifache Eigenschaft zugesprochen: Sie dürfen nicht zu stark, nicht zu schwach und nicht spannungsarm sein.

1. Vgl. Herder-Korrespondenz V (1950/51), 162 f.

2. Die Liebe drängt uns. Vgl. 2 Kor 5,14.

3. Gemeint ist die Theologische Hochschule der Pallottiner in Schönstatt.

4. Vgl. Lombardi, Für eine neue Welt, Heidelberg 1955.

5. Vgl. dazu den Brief P. Kentenichs aus Uruguay vom 6. 5. 1948 zur kanonischen Erridtung der Marienschwestern als Säkularinstitut. »Vision« ist hier im übertragenen Sinne zu verstehen.

6. Videant consules, ne quid res publica detrimenti capiat: Die Konsulm mögen dafür sorgen, daß der Staat keinen Schaden leidet. In: Cicero, 2. Rede gegen Catilina, 1.

7. Vgl. oben, S. 17.

Aus: Joseph Kentenich, Das Lebensgeheimnis Schönstatts. I. Teil: Geist und Form, Vallendar-Schönstatt 1971, 242 S. – www.Patris-Verlag.de