Die Kapitel, die in allen Ordensgenossenschaften als demokratisches Element in den Konstitutionen verankert sind, veranlassen Wahlen, sie beraten und entscheiden innere Angelegenheiten und erlassen Anordnungen.
1943 nimmt die Generalleitung der Pallottiner mit den entsprechenden römischen Instanzen Kontakt auf, um das achte Generalkapitel der Gemeinschaft festzulegen.[111] Weil der Krieg seine Durchführung zunächst verhindert, wird es erst am 26. März 1946 einberufen und findet vom 16. Mai bis 7. Juni 1947 in Rom statt.[112] 1946 werden in den Provinzen die Provinzkapitel durchgeführt.
Nach den kirchlichen Normen gehören zur Durchführung eines Provinzkapitels der Rechenschaftsbericht der Provinzleitung über Stand, Disziplin und Verwaltung der Provinz sowie Beratung und Entscheidung wichtiger Provinzangelegenheiten. Geprägt von ihrer jeweiligen geschichtlichen Situation, gehen von den Provinzkapiteln neue Impulse und Normen für die weitere Entwicklung einer Provinz aus. Ferner wählen sie die Delegierten für das nächste Generalkapitel.[113]
Die Kapitulare der Limburger Provinz besprechen bei ihrem Kapitel 1946 insbesondere Fragen, die das Verhältnis der Pallottiner zu Schönstatt betreffen. Auch beim Kapitel der inzwischen entstandenen süddeutschen Provinz und bei den Kapiteln anderer Länder kommt das Thema Schönstatt zur Sprache.
Zunächst werden die Ergebnisse der Sitzungen von Limburg dargestellt; sie haben im Generalkapitel zentrale Bedeutung.
Vom 1. bis 6. Oktober 1946 treffen sich die 27 stimmberechtigten Kapitulare in Limburg/Lahn zum Provinzkapitel. Als Delegierte für das Generalkapitel werden A. Menningen und W. Bange gewählt. Menningen, der seit 1941 das Amt eines Konsultors der Limburger Provinz inne hat, ist ein enger Mitarbeiter J. Kentenichs.
Aus den Akten geht hervor, daß sich das Provinzkapitel am 3. Oktober mit der Apostolischen Bewegung befaßt. Am folgenden Tag legt das Kapitel erneut fest, daß die Apostolische Bewegung von Schönstatt eine Möglichkeit darstellt, das Katholische Apostolat Vinzenz Pallottis in zeitgemäßer Form zu verwirklichen. – Man kommt überein, im Rahmen der bestehenden Rechte weiterhin Einfluß auf die Leitung der Bewegung zu nehmen. Ferner spricht das Provinzkapitel den Wunsch aus, daß die Bewegung sich immer mehr auf die Person und das Erbe Vinzenz Pallottis einstellen solle.[114]
Zwei Wochen später – während einer Tagung der Führungskräfte in Schönstatt – hält J. Kentenich einen Vortrag, in dem er die Beschlüsse des Kapitels als eine umfassendere Bejahung und Anerkennung des Schönstattgeheimnisses auslegt.[115] Auch Menningen signalisiert ein Jahr später, daß sich das Provinzkapitel „bewußt und erneut zum Schönstattgeheimnis bekannte und für die lokale Gebundenheit entschied.“[116] Diese Auffassung wird jedoch nicht uneingeschränkt von den oben genannten Festlegungen gestützt.
Vom 23. bis 30. September 1946 findet im Christ-Königsheim, Stuttgart-Hohenheim, das Friedberger Provinzkapitel mit 16 Mitgliedern der Provinz statt.[117] Als Delegierte für das Generalkapitel werden W. Rahmacher und R. Rosenfeldt gewählt.
Im Anschluß an die Berichte, die über die Provinz und die einzelnen Häuser informieren, werden „einige wichtige Angelegenheiten der Provinz in ausgiebigen Beratungen behandelt“[118]. Die Provinz hält es für notwendig, sich mit der Schönstattfrage zu befassen, denn seit 1937 arbeiten mehrere Patres an den Aufgaben der Apostolischen Bewegung mit.[119] Sie wird als ein kraftvoller „Antrieb und eine Form zur tieferen Ausgestaltung“[120] der Idee Pallottis gesehen, die aber keinen neuen geistigen Weg begründen könne. Zentrale Merkmale ihrer Geistigkeit wie die Verehrung Mariens unter dem Titel MTA und die lokale Gebundenheit Schönstatts werden als „vorteilhafte Mittel“ angesehen, jedoch nicht als verpflichtend, d. h. als Voraussetzung für die Zugehörigkeit zur Apostolischen Bewegung von Schönstatt[121], anerkannt.
Im Blick auf die Bestimmungen, die vom Generalkapitel 1937 für das Gesamtwerk V. Pallottis erlassen worden waren, betonen die Provinzkapitulare die notwendige Unterstellung Schönstatts unter die Autorität und die beseelende Führung der Gesellschaft, deren Aufgabe es ist, „das rechte Zusammenwachsen der Apostolischen Bewegung mit dem Pallottinischen Gesamtwerk zu finden, ohne die Reinheit dieses Werkes zu beeinträchtigen.“[122] Unter dieser Bedingung sind sie bereit, die Apostolische Bewegung als „Außenwerk“ der Provinz zu betrachten und die Provinzleitung zu bitten, weitere Kräfte dafür freizustellen. Ebenso wünscht sich das Kapitel, die Provinz möge in Zukunft mit der Zentrale der Apostolischen Bewegung zusammenarbeiten.[123]
Inzwischen faßte die Schönstattbewegung in anderen Ländern Fuß, vor allem dort, wo es pallottinische Gründungen gab, die von Limburg ausgegangen waren. Die dortigen Pallottiner suchen daher ebenfalls Wege zum richtigen Verhältnis zu Schönstatt. Stellvertretend hier ein Zeugnis aus der Schweiz:
„Im Frühjahr 1947 stand das Generalkapitel bevor. Daran konnten die Provinzen mit drei Delegierten und die Regionen mit einem Delegierten teilnehmen. Wir in der Schweiz waren bislang nur Delegatur. Aber siehe da: inzwischen hatten wir schon so viele Mitglieder und auch eine wirtschaftliche Selbständigkeit erreicht, dass wir zur Provinz erhoben werden konnten. P. Schulte, der Provinzial der Mutterprovinz, kam und hob die Schweizer Provinz aus der Taufe. Mit Dank schauten wir zurück und überlegten die Schritte in die Zukunft. Das wichtigste Thema unseres ersten Provinzkapitels (Herbst 1946) war nicht Organisation und wirtschaftliche Sicherung, sondern die Provinzgemeinschaft und ihr Aussenwerk. Einstimmig wurde beschlossen: die Pallottiner-Gemeinschaft in der Schweiz hat als Zielgestalt, Pars motrix et centralis des Schönstattwerkes zu sein. Auch die beiden Gymnasien in Gossau und Ebikon sollen als Mittelschulen der Apostolischen Bewegung geführt werden. Dieser Beschluss ging ganz in der Richtung unseres bisherigen Provinzials, P. Schulte. Er war denn auch hocherfreut. Auch das Provinzkapitel der norddeutschen Provinz hatte nämlich Schönstatt zum Aussenwerk der Provinz erkoren. Im gleichen Sinn hatten sich auch überseeische Regionen, die von der Limburger Provinz gegründet worden waren, entschieden. Das weckte Hoffnungen. Sollte es auf dem nächsten Generalkapitel (1947) nicht möglich sein, dass die höchste Leitung der Gesellschaft zu Schönstatt ein Ja sagen würde und so Schönstatt nach über dreissig Jahren Heimatrecht in der Gesellschaft erlangen konnte?“[124]
Die 43 Kapitulare, die sich in Rom zum Generalkapitel 1947 einfinden, wählen den bisherigen Generalsekretär der Gesellschaft, Adalbert Turowski[125], mit absoluter Stimmenmehrheit zum Generalrektor. In 18 Vollsitzungen und mehreren Ausschußsitzungen, in denen – so General Turowski – „eine ausgezeichnete Arbeit geleistet“[126] wird, drücken sich sowohl die Verehrung V. Pallottis aus sowie ein wachsendes Verständnis für das besondere Ziel der Gesellschaft und das Verlangen, mit vereinten Kräften nach diesem Ziel zu streben.[127] Von der 4. bis zur 18. Sitzung behandelt das Kapitel Fragen, die für die ganze Gesellschaft bedeutsam sind. Die Kapitulare diskutieren dabei ausführlich über die Vereinigung des Katholischen Apostolates im allgemeinen und die integrierten Schwesternverbände und die Apostolische Bewegung von Schönstatt im besonderen.[128] Diesbezüglich erklärt Menningen:
„Das Generalkapitel hat die Fragen um Schönstatt zu einem Hauptthema seiner Beratungen gemacht. Das mußte schon deswegen geschehen, weil inzwischen Schönstatt in allen ausländischen Provinzen ein allgemeiner Gegenstand der Auseinandersetzungen geworden war. So hatte das Generalkapitel die Aufgabe, zu den aufgeworfenen und umstrittenen Fragen autoritativ Stellung zu nehmen. Das hat es nach langen und gründlichen Beratungen getan.“[129]
In einem Referat – „in formvollendetem Latein“[130] – faßt Menningen die Entwicklung der Apostolischen Bewegung in den letzten Jahren zusammen. Er weist auf offene Fragen hin, wie zum Beispiel auf die Abhängigkeit der Zentrale Schönstatts von den Limburger Oberen, in deren Auftrag der Leiter der Bewegung und seine Mitarbeiter ihren Dienst verrichten. Da andere Provinzen wachsendes Interesse zeigen, Schönstatt in ihrem Gebiet in Verbindung mit der Zentrale aufzubauen, ergaben sich hier Schwierigkeiten. Menningen schlägt als Zwischenlösung die Ernennung des Leiters der Bewegung zum Generaldelegaten vor, „so daß das Schönstattwerk unmittelbar von der Generalleitung abhängt, unbeschadet der Rechte der Provinzleitung. Auf diese Weise können die deutschsprachigen Provinzen, wenn sie wollen, gleichberechtigt mit der Limburger Provinz in der Schönstattbewegung mitarbeiten.“[131] Auf die Frage, ob die Apostolische Bewegung die Verwirklichung der Idee Pallottis darstellt oder ob sie ein Lebensgebilde in ihrem Rahmen ist, bemerkt Menningen, daß Schönstatt keinen Anspruch darauf erhebt, die einzige und ausschließliche Bewegung des Katholischen Apostolates zu sein und daß ähnliche Bewegungen (actiones) des Katholischen Apostolats in anderen Provinzen und Nationen sich sogar zugunsten aller gegenseitig ergänzen würden.[132]
Die Ursachen für die Fruchtbarkeit Schönstatts sind – so führt Menningen aus – nicht die Organisation oder die Methode, sondern die originellen Elemente der Ideenwelt Schönstatts. Die lokale Gebundenheit an den Ort Schönstatt sei aber kein Hindernis für die Bewegung, sich im rechtlichen Sinn an Rom – die Leitung der Gesellschaft – gebunden zu wissen.[133]
Die nachfolgende Diskussion macht deutlich, daß die Einstellung der einzelnen Mitglieder und Provinzen zum Schönstattwerk kontrovers ist. Im Laufe des Kapitels aber wächst das Vertrauen zur Apostolischen Bewegung, so daß gegen Ende der Sitzungen ein angelsächsischer Delegierter Menningen gegenüber äußert: „Jetzt geht durch das ganze Kapitel ein fühlbarer Strom der Sympathie für Schönstatt.“[134]
Der zehnte Punkt der zwölf Kapitelsbeschlüsse – „De Actione Apostolica Schoenstattensi“[135] – betrifft die Belange der Bewegung. Die ersten drei Grundsätze beinhalten die Anerkennung des Schönstattwerkes seitens der höchsten autoritativen Instanz der Gesellschaft:
„1. Das Generalkapitel ist der Meinung, daß die Wesenselemente der Apostolischen Bewegung von Schönstatt hinsichtlich der Formung zu apostolisch-marianischem Familiengeist nicht nur nichts dem Ehrwürdigen Stifter Widersprechendes enthalten, sondern auch positiv mit den Wesensprinzipien übereinstimmen, die dem Katholischen Apostolat eben desselben Stifters zu Grunde liegen.
2. Das Generalkapitel erklärt die konkrete Form der Apostolischen Bewegung nicht für exklusiv und obligatorisch, empfiehlt indes den Mitgliedern [der Gesellschaft], die Grundsätze, die Methoden, die Erfahrungen dieser Bewegung zu studieren.
3. Das Generalkapitel ist der Überzeugung, es werde der Gesellschaft zum Vorteil gereichen, wenn die Provinzen und Regionen, bei Wahrung ihrer Freiheit, den Versuch machten, ob sich nicht aus der Anwendung der Grundsätze der Apostolischen Bewegung für sie Nutzen ziehen ließe.“[136]
Ein vierter Grundsatz bezieht sich auf die Kompetenz der Oberen in Deutschland, der Schweiz und Österreich hinsichtlich der Bewegung und richtet die Bitte an den General, er möge „einen unmittelbar von sich abhängigen Delegaten bestellen, dessen Aufgabe es ist, die Gläubigen zu aggregieren und jene Priester unserer Gesellschaft zu leiten, die mit der Förderung der Apostolischen Bewegung beauftragt sind.“[137]
A. Turowski selbst faßt seinen Eindruck über diese Ergebnisse in einem Brief zusammen, den er am 9. Juli 1947 an die Leitung der Priestergemeinschaft Schönstatts sendet. Seine Einstellung zu Schönstatt bringt er dabei wie folgt zum Ausdruck:
„Das Generalkapitel hat zunächst die wesentliche Gleichheit zwischen der Idee Pallottis und Schönstatt erneut bestätigt und damit den legitimen Zusammenhang zwischen beiden wiederum bekräftigt. Die Generalleitung sieht es darum als ihre Aufgabe an, sich überall schützend und helfend für das Schönstattwerk einzusetzen, wo es etwa bei der Eingliederung in den kirchlichen Rechtsorganismus eines Schutzes und einer Hilfe bedarf. Das Generalkapitel hat ferner wichtige Bestimmungen getroffen im Sinne einer Entwicklung, die man von Schönstatt aus mit dem Namen ‚Vermählung‘ bezeichnet hat. … Damit hat sich die ganze Gesellschaft den geistigen Ausstrahlungen Schönstatts geöffnet.“[138]
Auf die unvermeidlichen Spannungen hindeutend, die das Lebensgebilde Schönstatt in der Gemeinschaft hervorruft, führt Turowski weiter aus:
„Sie verstehen, daß ein solcher Vorgang, der sich in allen Lebensbereichen einer geschlossenen religiösen Familie auswirkt, nicht ohne tiefgehende innere Auseinandersetzungen verlaufen kann.“[139]
Die Einheit Pallottiner – Schönstatt ist nach seiner Überzeugung Gottes Wille. Er äußert dazu:
„Wir hätten bei aller Wertschätzung für die Vorzüge der Schönstätter Geisteswelt kaum den Mut, eine solche Entwicklung innerhalb der Gesellschaft zu inaugurieren, wären wir nicht mit den Vertretern und Mitgliedern der Bewegung der gläubigen Überzeugung, daß Schönstatt ein Werk der göttlichen Vorsehung ist, das unter dem besonderen Schutze der Gottesmutter steht. Darum wird, so vertrauen wir, eine Zukunft, die im Zeichen der ‚Vermählung‘ steht, für alle Beteiligten von Gott gesegnet sein.“[140]
Dieser Überzeugung des höchsten Oberen der SAC entspricht der Beschluß des Generalkapitels, die Leitung der Pallottiner zu bitten, einen Generaldelegaten in der Sache Schönstatt zu ernennen. Eigenmann erinnert sich: „Wichtig war für uns vor allem, wer der neue Generaldelegat sein wird. Der neue Generalobere P. Turowski zögerte nicht lange. Er bestimmte P. Kentenich als seinen Delegaten, zuständig für die internationale Schönstattbewegung. Das war für uns eine grosse Freude.“[141]
Unter dem Titel „Delegatus Generalis pro Actione Apostolica Schoenstattensi constituitur“[142] gibt General Turowski am 1. Oktober 1947 die Ernennung J. Kentenichs zum Generaldelegaten bekannt und weist ihm folgende Aufgabenbereiche zu:
„Hiermit bestellen wir Dich zum unmittelbar von uns abhängigen Generaldelegaten für die Schönstattbewegung. Es wird Deine Aufgabe sein, die Gläubigen dem Werk des Katholischen Apostolates zu aggregieren und jene Priester unserer Gesellschaft, die für die Apostolische Bewegung bestellt sind oder in Zukunft bestellt werden, zu leiten.“[143]
Die Ernennung erreicht J. Kentenich in Schönstatt, wo er sich seit dem 11. Oktober 1947 aufhält, bevor er seine zweite Weltreise antritt.
Die Zeit nach dem Kapitel wird von der Geschichtskommission mit folgenden Worten charakterisiert: „Die Symbiose zwischen Pallottinern und Schönstattbewegung schien perfekt.“[144]J. Kentenich bekundet sein Einverständnis mit dem Kapitel: „[es wurde] der Bewegung so viel Rechnung getragen, als unter den Verhältnissen möglich und erreichbar gewesen.“[145] Auf das Jahr 1947 rückblickend formuliert er in einem Brief an seine Mitarbeiter, daß „das Generalkapitel der Pallottiner mit seiner dankenswerten, weittragenden Stellungnahme zu Schönstatt, die nicht nur die öffentliche kirchliche Meinung günstig beeinflußt, sondern auch die ganze SAC aufgeweckt und im großen und ganzen mit Wohlwollen erfüllt hat“[146], ein positives Zeichen sei. An die Verbandsleitungen schreibt er: „Gott hat Bewegung und Gesellschaft offenbar in seinen Plänen als eine Einheit gedacht und gewollt. Wir haben weiter nichts zu tun, als unser demütiges, kraftvolles Ja frohgemut dazu zu sagen.“[147] Und seinen Mitarbeitern teilt er mit:
„Ich lege Gewicht darauf, daß wir alles tun, um das gottgewollte Verhältnis zwischen Bewegung – in allen Teilen – und Gesellschaft herzustellen. Wir müssen überall vorwärts machen, damit das Werk noch in unserer Generation einen gewissen Abschluß findet.“[148]
Durch diesen letzten Satz wird verständlich, daß die Entwicklung der Schönstattbewegung aus der Sicht J. Kentenichs noch im frühen Anfangsstadium ist und es gilt, den Weg zu dem in den Plänen Gottes für die Pallottiner und Schönstatt vorgesehenen Miteinander, den das Kapitel eröffnet hatte, mit Entschiedenheit zu beschreiten. Dabei gibt er sowohl dem äußeren und inneren Ausbau als auch der Sicherung des Schönstattwerkes den Vorrang. Ferner muß Schönstatt der kirchlichen Öffentlichkeit präsentiert werden. All das verfolgt J. Kentenich in den Jahren 1947-1950 mit hohem persönlichen Einsatz.
[111] Vgl. APSM III, 381.
[112] Vgl. ASAC 1, 10.
[113] Vgl. Hanstein, Ordensrecht, 62.
[114] Vgl. Dokumente, 169f.
[115] J. Kentenich sagt bei der Gelegenheit: „Die Genossenschaft, (das) will heißen die deutsche Pallottinerprovinz, hat sich in authentischer Weise durch das Provinzkapitel in der Gesamtheit auf den Boden des Schönstattgeheimnisses gestellt. Damit hat der jetzige Provinzial die Vermählung, die wir vor zwei Jahren offiziell in Dachau geschlossen, in vollendeter Weise Wirklichkeit werden lassen. Das heißt: Die Provinz als solche hat sich offiziell hinter diese Vermählung gestellt, weil sie offiziell das Schönstattgeheimnis anerkannt und sich auf diesen Boden gestellt hat. Da schickt es sich denn wohl, daß Sie sich auch hinter mich stellen und das Gebet sprechen: ‚An Schönstatt und Pallotti laß uns glauben und dieses Einheitszeichen nie uns rauben.‘ Wenn die Provinz sich einmütig auf den Boden des Schönstattgeheimnisses stellt, dann meine ich, sollten und müßten auch wir uns ebenso einheitlich auf den Boden Pallottis stellen.“ Kentenich, Krönung Mariens,111.
[116] Kentenich, Strategie des Liebesbündnisses (Anhang 2), 266.
[117] Vgl. Rundbrief der Herz-Jesu-Provinz der Pallottiner 2 (4-1947), 4.
[118] Rundbrief der Herz-Jesu-Provinz der Pallottiner 2 (4-1947), 9.
[119] Bereits 1925 wird im Limburger Provinzkapitel über die Verhandlungen berichtet, die zwischen beiden Provinzen „in Sachen des Apostolischen Bundes“ geführt wurden. Vgl. Dokumente, 69.
[120] Rundbrief der Herz-Jesu-Provinz der Pallottiner 2 (4-1947), 13.
[121] Ebd., 14.
[122] Ebd., 14.
[123] Vgl. Referat Menningen aufs Generalkapitel 1947: Dokumente, 175.
[124] Eigenmann, Geschichte, 44.
[125] Adalbert Turowski (1894-1959). Geboren in Ermland wächst er zweisprachig auf (Polnisch-Deutsch). 1911 beginnt er sein Noviziat in der Gesellschaft der Pallottiner. Sein zweites Noviziatsjahr und Studium absolviert er in Limburg. 1914 Einberufung zum deutschen Militär. 1921 Priesterweihe. Weiteres Studium in Limburg. 1922 Rektor eines neuen philosophischen Studienhauses in Polen. 1932 wird er nach Rom als Generalsekretär der Gesellschaft versetzt. Ab 1940 wohnt er außerhalb Roms, meist in Portugal, um als Delegat des Generaloberen zur Erhaltung des Kontaktes der außereuropäischen pallottinischen Niederlassungen während des Krieges tätig zu sein. 1946 kehrt er nach Rom zurück.
1947-1953 Generalrektor der Gemeinschaft der Pallottiner. In der Visitationszeit Schönstatts (1951-1953) wird er zunehmend der Verteidiger J. Kentenichs. 1959 in Rom gestorben.
[126] Familienbriefe 1, 5-1947, 92; ASAC 1, 7.
[127] Vgl. Familienbriefe 1, 5-1947, 92.
[128] Ebd., 98.
[129] Kentenich, Strategie des Liebesbündnisses (Anhang 2), 266.
Seinen positiven Eindruck des Kapitels drückt Menningen auch in einem Brief an J. Kentenich aus: „In der Sache Schönstatts lassen sich die Dinge viel besser an, als ich das vorher geglaubt habe. Zwar ist bis heute Sch. noch nicht Thema unserer Sitzungen gewesen. Es ist aber deutlich erkennbar, daß sein geistiger Einfluß weite Kreise der Gesellschaft durchdringt und zwar so, daß kaum einer Aussicht auf eine führende Stellung hat, wenn von ihm feststeht, daß er zu Sch. eine unfreundliche Stellung einnimmt. Ich bin sogar davon überrascht, mit welcher Entschiedenheit neben unsern eigenen Regionalen aus Südamerika, Afrika und Australien auch die Vertreter der brasilianischen und polnischen Provinz den Anschluß an Sch. wollen. Ich lasse es mir sehr viel Kleinarbeit kosten, von morgens bis abends in persönlichen Aussprachen die Rückverbindungen mit Sch. zu vertiefen und zu erweitern und alle Bemühungen um die Einbürgerung Sch.s in den übrigen Ländern und Erdteilen zu beraten und zu unterstützen.“ Zit. n. Schmiedl, Menningen, 128f.
[130] Eigenmann, Geschichte, 45.
[131] Dokumente, 176.
[132] Vgl. ebd., 176.
[133] Vgl. ebd., 178.
[134] Kentenich, Strategie des Liebesbündnisses (Anhang 2), 267.
[135] ASAC 1, 29f.
[136] Dokumente, 180f.
[137] Ebd., 181.
[138] Kentenich, Strategie des Liebesbündnisses (Anhang 2), 269ff.
[139] Ebd., 271.
[140] Ebd.
[141] Eigenmann, Geschichte, 46.
[142] ASAC 1, 57.
[143] Dokumente, 184.
[144] Zwischenbericht der Geschichtskommission: dopali 2000, 286.
[145] Brief vom 21.9.1947 an Menningen: Kentenich, Rede nur 1, 82.
[146] Kentenich, Rede nur 1, 112.
[147] Brief vom 24.10.1947: Ebd., 96.
[148] Brief vom 30.11.1947: Ebd., 105.