Bau- und Grundgesetz
Herbert King
Hinweis:
Schönstatt-Lexikon ONLINE ist noch im Aufbau. Deswegen sind in diesem Artikel die Verweise noch nicht verlinkt. Wir danken für Ihr Verständnis.
1. Bindung „nach unten“ nur soweit als nötig – Bindung nach unten aber auch soweit als nötig
2. Freiheit
3. Geistpflege
4. Der Geist schafft sich Formen
5. Eng mit dem Grund- und Baugesetz verwandt ist das Regierungsprinzip
Dieses Gesetz wird manchmal auch Strukturprinzip (WT 1967, 61 f.) genannt. Ferner: Stilgesetz (St 1954,11), Bau- und Stilgesetz (MöhBr 1956, 168), „metaphysisches Bau- und Grundgesetz“ (LS 1952 I, 72) oder einfach Grundprinzip (MBr 49, 7).
Das Bau- und Grundgesetz wird von Pater Kentenich so formuliert: „>>Bindung nur (aber auch) soweit als nötig, >>Freiheit soweit als möglich, Geistpflege auf der ganzen Linie in vollendeter und gesicherter Weise“ (LS 1952 I, 30).
Das Bau- und Grundgesetz gehört zu den allerwichtigsten und zentralsten „Gesetzen“, die Pater Kentenich formuliert und durchgehend angewendet hat. Deswegen oft das Beiwort „universell“ (LS 1952 I, 30). Es ist, um einige Anwendungsgebiete zu nennen, ein organisatatorisches (>>Organisationsprinzip), aszetisches, pädagogisches, seelsorgerliches, aber auch psychologisches Gesetz (BPrEx 1967, 110 und 69 f.). Immer geht es dabei um das Kräftespiel von Freiheit, „Gebundenheit, Form bzw. Organisation“ und „Geistpflege“ (LS 1952 I 74).
1. Bindung „nach unten“ nur soweit als nötig
Gemeint sind die „Bindungen nach unten“, nicht die seelischen Bindungen und auch nicht die Bindungen „nach oben“. Nur die Bindungen nach unten sollen eine geringe Rolle spielen, nicht die anderen. Das können organisatorische, institutionelle, gesetzliche, formmäßige Bindungen und Normierungen sein. „Sind sie zu stark, so bringen sie die Gefahr der Formversklavung mit sich. Sie werden dann leicht geisttötend und lebenserdrosselnd. Das will die schroffe Formulierung besagen: Die Form frisst den Geist auf. Das Gebilde, das so entsteht, der Mensch, der der Form zum Opfer gefallen ist, ähnelt dem Pharisäer.“ (LS 1952 I, 40 f.).
Es ist also die dem Ideal des „neuen Menschen in der neuen Gemeinschaft“ angemessene Ausrichtung. „Ich wollte in alleweg nur soviel juristisch gesicherte Organisation, als absolut notwendig war, um das Ganze für alle Zeiten, Zonen und Situationen trag- und widerstandsfähig zu erhalten (…). Organisation war Nebensache; Organismus – das will heißen: Geist und Leben – blieb in allen Lagen mein Hauptanliegen“ (LS 1952 I, 24 f.).
Was hier von der Organisation gesagt ist, gilt für alle festgelegten und verpflichtend gemachten Formen.
Diese Ausrichtung hat Pater Kentenich in allem durchgeführt. Auch in den von ihm gegründeten >>Säkularinstituten, in denen Form und Institution noch am ehesten eine Rolle spielen (müssen). Deswegen will er u.a. keine zusätzlichen religiösen oder positiven Bindungen „nach unten“, wenn eine „naturrechtliche“ Bindung genügt. In diesem Fall soll ein „bürgerlicher Vertrag“ (>>Vertragsweihe) genügen. „Immer die allermindeste Bindung pflichtmäßig machen“ (BPrEx 1967, 70 und 110), schärft er ein. Also auch keine Gelübde. Die Gelübdelosigkeit wird ihm geradezu zum Symbol für einen neuen Typ von Mensch und Gemeinschaft. „Dass wir nicht – auch nicht das private – Gelübde des Gehorsams verlangen (…) ist eine praktische Auswirkung unseres Grundprinzips“ (MBr 1949, 7).
Bindung nach unten aber auch soweit als nötig. Pater Kentenich kennt aber dennoch das Argument der Sicherung „nach unten“. „Eine Gemeinschaft, die an sich nur durch geistige Mittel zusammengehalten werden will, geht nicht. Das widerspricht der Psychologie der Gemeinschaft“ (DD 1963 IX, 193). Doch immer wieder die Sorge, dass nur so wenig als eben notwendig gesichert wird. „Sehen Sie deswegen das Baugesetz auch: Bindung nur, aber auch soweit als nötig. Wenn es gar keine Bindung gibt, dann trägt sich das ja nicht. Sie müssen mit der menschlichen Natur rechnen“ (BPrEx 1967 72). „Die Bindung nach unten darf nicht zu schwach sein, noch viel weniger dürfen wir an vollendete Bindungslosigkeit denken“ (LS 1952 I, 41). Diese sollen soweit tragen, dass in Zeiten, in denen der Geist eines einzelnen oder der Gemeinschaft in Dekadenz ist, diese doch noch einige Zeit überleben können, um eines Tages wieder neu zu erstehen. Doch bleibt bestehen, dass wenn der Geist verloren gegangen ist, das Recht auf Existenz eingebüßt ist (ebd.).
2. Freiheit
„Nur ja Freiheit lassen!“ (z.B. BPrEx 1967, 115) ist die stets neu wiederholte Ermahnung. Dies ist dem einzelnen gesagt wie Gruppen innerhalb größerer Zusammenschlüsse. Im Hintergrund steht ein >>Menschenbild, das davon ausgeht, dass der Mensch bei entsprechender „Geistpflege“ das Beste will, wenn er es frei wollen darf, wenn er frei ist, selbst Initiative zu entfalten. Es drückt aber auch die große Achtung aus, die Pater Kentenich vor der Individualität von einzelnen und Gemeinschaften hat. Speziell in diesem Zusammenhang hat er oft darauf hingewiesen, dass er Gott in seiner Ehrfurcht vor der menschlichen Freiheit nachzuahmen bestrebt sei.
3. Geistpflege
Im Gegensatz zur „Bindung nach unten“ geht es bei der Geistpflege um „Bindung nach oben“, um „Bindung an das Ideal“. „Je schwächer äußere Bindungen sind, desto mehr verlangen sie nach sorgfältiger Geistpflege“ (LS 1952 I, 43). Und immer wieder der Hinweis: „Verbinde so Form und Geist miteinander, dass Geist und Leben die alles beherrschende Großmacht bleiben!“ (ebd. 79). Wichtig ist der „überflutende Strom von Geist und Leben, nicht die Berufung auf Gesetz und Form, auf Organisation und Bestimmung“ (ebd. 81). Dem „Geist- und Lebensstrom“ gegenüber tritt die Organisation „so stark in den Hintergrund, dass sie fast verschwindet“ (ebd. 79). Ebenso Bestimmungen, Gesetze, Normen, Formen ganz insgesamt.
4. Der Geist schafft sich Formen
Diese sind wie die Schale einer Apfelsine, die dieser Festigkeit und Konsistenz gibt. Die Formen sollen gleichsam aus dem Geist herauswachsen. Nur zu leicht werden sie aber zwingend und verselbständigen sich und beginnen, den Geist „aufzufressen“. Wieder muss der Prozess neu begonnen werden.
5. Eng mit dem Grund- und Baugesetz verwandt ist das >>Regierungsprinzip
Hier gilt die Devise: „sinngemäße juristische Machteinschränkung und lebensmäßige Geist- und Machtfülle“ (LS 1952 I, 74). Ebenso die Betonung des „demokratisch in der Anwendung“ bei aller grundsätzlichen Anerkennung der Autorität.
>>Bindung, >>Bindungsorganismus, >>Freiheit, >>Geist und Form, >>Geistpflege.
Literatur:
- J. Kentenich, Das Lebensgeheimnis Schönstatts. I. Teil: Geist und Form (Brief an Joseph Schmitz, geschrieben in Santiago/Chile, ab dem 3. Mai 1952), Vallendar-Schönstatt 1971, 242 S., 24-82.
- H. King, Geist (Leben) und Form, in: M. Gerwing / H. King, Gruppe und Gemeinschaft. Prozess und Gestalt, Vallendar-Schönstatt 1991, 166-182.
Schönstatt-Lexikon:
Herausgeber: Internationales Josef-Kentenich-Institut für Forschung und Lehre e.V. (IKF)
Verlag: Patris-Verlag, Vallendar-Schönstatt – All rights by Patris-Verlag – www.patris-verlag.de
Online-Präsentation: Josef-Kentenich-Institut e.V. (JKI) – www.j-k-i.de