Gesellschaftsordnung

Gesellschaftsordnung

Herta Schlosser

Der Begriff Gesellschaftsordnung ist nicht eindeutig. Bezeichnet Gesellschaftsordnung – so Oswald von Nell-Breuning – die normative oder faktische Ordnung der Gesellschaft schlechthin, so umgreift sie zwei Ordnungen: die politische Ordnung (Staatsverfassung) und die Sozialordnung (Raum der „freien“ Gesellschaft). Sozialordnung „wird üblicherwei-se in einem spezifisch engeren Sinn verstanden als das sprachlich gleichbedeutende ‚Ge-sellschaftsordnung'“ (LThK IX, 920). Entgegen der vorherrschenden Meinung, die Tren-nung von Staat und Gesellschaft sei überholt, misst Böckenförde „der Unterscheidung von Staat und Gesellschaft im demokratischen Sozialstaat der Gegenwart“ (Böckenförde, 395) große Bedeutung zu. Eine Differenzierung im Sinne dieser Auseinandersetzung bei Pater Kentenich wäre anhand seines Nachlasses genauer herauszuarbeiten. Seine Ausführun-gen zur christlichen Gesellschaftsordnung schließen Elemente einer politischen Ordnung ein. Ebenso ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei dem von Pater Kentenich in diesem Umfeld gebrauchten Begriff Gemeinschaft nicht um den von Ferdinand Tönnies eingeführ-ten im Gegensatz zu Gesellschaft handelt (vgl. NM, 104).

Pater Kentenich beschäftigt sich besonders in der Tagung zur >>sozialen Frage (1929/30) und nach dem Zweiten Weltkrieg (1946) mit der christlichen Gesellschaftsordnung. Aber auch im Zusammenhang mit der leitenden Idee der >>neuen Gemeinschaft geht er immer wieder darauf ein (vgl. AutFr 1961, 217 f.; NM, 104 124). Nach ihm soll „die persönliche freie Entscheidung, die freie, persönliche, verantwortungsbewusste Mitarbeit am Neuauf-bau einer zerstörten christlichen Gesellschaftsordnung mehr betont werden: mag es sich dabei um die Keimzelle, die Familie, oder um andere Ausdrucksformen der Gesellschaft handeln.“ (AutFr 1961, 227). Als Keimzelle jeder Gesellschaftsordnung versteht er die >>Familie. Grundwerte jeder Gesellschaftsordnung und menschlichen Zusammenlebens überhaupt sind nach Pater Kentenich Wahrheit, Liebe und Gerechtigkeit.

Das Schönstattwerk ist nach dem >>Bau und Grundgesetz gestaltet (vgl. KW 1946, 160; KLK, 78 ff.). Unter dem Gesichtspunkt der äußeren Bindungen zeigt dieses Ordnungsmo-dell drei markante Grundzüge: Es ist eine gewaltenteilige, föderative, rechtlich gestaltete Ordnung. Damit sucht Pater Kentenich Freiheit zu sichern und dem Machtmissbrauch in-stitutionell vorzubeugen (>>Regierungsform; >>Regierungsprinzip).

Mit Gewaltenteilung meint Pater Kentenich sowohl klare Beschränkung und Kontrolle der Macht wie auch Arbeitsteilung, Ergänzung, Kooperation im gegenseitigen Aufeinanderan-gewiesensein. Dabei ist zu beachten, dass es sich nicht um Funktionen gemäß der Mon-tesquieuschen Gewaltenteilungslehre (Legislative, Exekutive, Judikative) handelt. Eine föderative Ordnung soll Freiheit und Individualität garantieren. >>Föderalismus sichert eine gegliederte Einheit (>>Subsidiaritätsprinzip). Freiheit bedarf auch der Sicherung durch das Recht (>>Naturrecht). Wesentliches Charakteristikum für eine Rechtsordnung sind innerstaatlich und zwischenstaatlich die unveräußerlichen Menschenrechte, unab-hängig davon, ob und in welcher Weise sie kodifiziert (Satzungen, Statuten) sind (vgl. KW 1946, 49 f.).

Konstitutive Elemente des Schönstattwerkes sind Vertrag (>>Vertragsweihe) und Bund (>>Liebesbündnis). Rechtliche Bindungen gibt es nur in den >>Verbänden. Durch beide Formen der Vergemeinschaftung entsteht eine familienhafte Gemeinschaft die Schön-stattfamilie die letztlich in Gott gegründet ist.

Die von Pater Kentenich angezielte und in Schönstatt praktizierte Lösung ist zu verstehen als ein Modell im Sinn der christlichen Soziallehre, deren Grundprinzipien Personalität (>>Person), Solidarität (>>Solidaritätsprinzip) und Subsidiarität sind. Auf kleinem Raum soll exemplarisch gelingen, was, entsprechend modifiziert, vervielfältigt werden kann. Auf diese Weise sollte die Schönstattfamilie alle Probleme angehen, „die die heutige Gesell-schaftsordnung kennt“ (KW 1946, 52).


Literatur:

  • J. Kentenich, Krönung Mariens Rettung der christlichen Gesellschaftsordnung (Krönungswoche 1946), Vallendar 1977
  • J. Kentenich, Autorität und Freiheit in schöpferischer Spannung (September 1961). Bearbeitet von Herta Schlosser, Vallendar 1993, 7-142
  • Schlosser, Herta, Der neue Mensch – die neue Gesellschaftsordnung. Mit Originaltexten von Pater Josef Kentenich im zweiten Teil, Vallendar-Schönstatt 1971, 104-124.
  • F. Lüttgen, „Neue Gesellschaftsordnung“ bei Pater Josef Kentenich, Regnum 7 (1972) 162-173
  • H. Schlosser, Zum Modellcharakter der Schönstätter Säkularinstitute für eine christliche Gesell-schaftsordnung, Regnum 12 (1977) 120-132
  • diess., Menschliches Zusammenleben in Frieden und Freiheit, Vallendar 1993.
  • Texte zur katholischen Soziallehre. Die sozialen Rundschreiben der Päpste und andere kirchliche Dokumente, Kevelaer 1976
  • E.-W. Böckenförde, Die Bedeutung der Unterscheidung von Staat und Gesellschaft im demokrati-schen Sozialstaat der Gegenwart (1972), in: ders. (Hrsg.), Staat und Gesellschaft 1976, 395-431
  • Strohm, Th. / Wendland, H.-D. (Hrsg.), Kirche und moderne Demokratie, Darmstadt 1973.

Schönstatt-Lexikon:

Herausgeber: Internationales Josef-Kentenich-Institut für Forschung und Lehre e.V. (IKF)

Verlag: Patris-Verlag, Vallendar-Schönstatt – All rights by Patris-Verlag – www.patris-verlag.de

Online-Präsentation: Josef-Kentenich-Institut e.V. (JKI) – www.j-k-i.de

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