Präsidien

Präsidien

Oskar Bühler

Auf Welt-, Landes- und Diözesanebene ist jeweils ein Präsidium für Schönstatt als Familie, Werk und Bewegung die hauptverantwortliche Instanz: das Generalpräsidium auf Weltebene, das Landespräsidium auf Landesebene, das Diözesanpräsidium auf Diözesanebene. Diese Struktur ist nach Ländern und Diözesen gegenwärtig noch unterschiedlich ausgeprägt.

In den Präsidien haben vorwiegend die >>Verbände und >>Bünde Sitz und Stimme. Der Ligabereich (>>Liga) ist derzeit durch den Bewegungsleiter vertreten, im deutschen Landespräsidium zusätzlich durch den Vertreter der Diözesanpräsides und -leiter.

Der Vorsitzende des Präsidiums ist „primus inter pares“. Arbeitsweise und Willensbildung im Sinne der „mens fundatoris“ müssen dem föderativen Charakter entsprechen, d.h. es ist in der Regel einstimmige Vereinbarung anzustreben.

In den Bereichen, in denen Schönstatt organisatorisch noch im Aufbau ist, wird die Aufgabe des Präsidiums im allgemeinen von einem „Familienrat“ wahrgenommen, dem gleichzeitig auch die Leitungsaufgabe der „Zentrale“ zukommt.

Im Blick auf Schönstatt als Bewegung sind die Präsidien verantwortlich für
– die Vitalität und apostolische Dynamik als Aufgabe aller Teilgemeinschaften;
– die solidarische Zusammenarbeit aller (autonomen) Gliedgemeinschaften zur Verwirklichung der gemeinsamen Sendung bzw. der jeweiligen gemeinsamen apostolischen Zielsetzung;
– den solidarischen Dienst der Führergemeinschaften (pars motrix) bei Beseelung und Führung der Apostolischen Bewegung;
– eine aktive und loyale Zusammenarbeit mit der kirchlichen Autorität im Einsatz für Kirche und Welt (Apostolat).

Konkret wird diese Verantwortung vor allem durch die Ernennung der Bewegungs- bzw. Diözesanleiter und eine Mitsorge für die jeweilige Zentrale (Landeszentrale, Diözesanleitung), die dann die unmittelbare Verantwortung für das gemeinsame Schönstattapostolat trägt.

Im Blick auf Schönstatt als Familie müssen die Präsidien je in ihrem Zuständigkeitsbereich
– die Lebensfülle des Ganzen im Liebesbündnis garantieren;
– Verantwortung tragen für die gelebte >>Familienhaftigkeit aller Gliedgemeinschaften in geschwisterlicher Nähe;
– für ein solidarisches Miteinander, Ineinander und Füreinander des Ganzen und seiner Teile sorgen.

Im Blick auf Schönstatt als Werk haben die Präsidien drei Aufgaben:
– Organisation: Sie haben je im Rahmen ihrer Zuständigkeit bei der Errichtung der Teile und des Ganzen des Schönstatt-Werkes in Ländern oder Diözesen mitzuwirken. Darüber hinaus haben sie die Existenz und das Ordnungsgefüge des Ganzen zu garantieren und zu erhalten;
– Aggregation: Sie gliedern Gemeinschaften, die bereits gründer- bzw. familienrechtlich existieren, in einem Land aber konkret neu entstehen, dem Schönstattwerk dieses Landes an. Außerdem ist es ihre Aufgabe, Gemeinschaften und Institutionen nicht-schönstättischen Ursprungs unter bestimmten Voraussetzungen im Blick auf den Weltapostolatsverband anzugliedern;
– Repräsentation: Nach innen und nach außen haben die P. Repräsentationsrecht und -pflicht für die Gesamtheit des Werkes in ihrem jeweiligen Bereich.

>Schönstatt, Struktur


Literatur:

  • Generalstatut des Schönstattwerkes (1984)
  • Landesstatut des Schönstattwerkes in Deutschland (1983)

Schönstatt-Lexikon:

Herausgeber: Internationales Josef-Kentenich-Institut für Forschung und Lehre e.V. (IKF)

Verlag: Patris-Verlag, Vallendar-Schönstatt – All rights by Patris-Verlag – www.patris-verlag.de

Online-Präsentation: Josef-Kentenich-Institut e.V. (JKI) – www.j-k-i.de

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