Gehorsam
Herbert King
1. Mitverantwortung
1.1. Verantwortung
1.2. Verantwortung für die übertragene Aufgabe
1.3. Verantwortlich für das Ganze
1.4. Freimut
1.5. Freiheit und Mündigkeit
1.6. Gemeinsamer Dienst von Leitenden und Geleiteten
2. Aspekte des Gehorsams
3. Theologische Sicht
4. Gehorsam als Grundbegriff der Spiritualität
Ein wichtiges Stichwort der Spiritualität und des menschlichen Zusammenlebens ist Gehorsam. Pater Kentenich hat gerade diesem Thema sehr viel Aufmerksamkeit geschenkt und an der Erneuerung des Gehorsams gearbeitet. Es sollte aber „nicht nur eine Wiedergeburt, sondern auch eine Neugeburt des Gehorsams, vornehmlich in Anpassung an die moderne Lebensauffassung der Kirche von sich selber“ sein (18.9.1965, 3). Diese ging für ihn einher mit der Erneuerung der Ausübung von Autorität. Seine eigenen sehr leidvollen Erfahrungen mit ihr haben ihn vieles überdeutlich sehen lassen. Ebenso stand er gerade auch an dieser Stelle in einem inneren Dialog mit den Zeichen Gottes in der Zeit. Es ist wichtig, seine Gehorsams- und Autoritätsauffassung im Zusammenhang mit seiner gesamten Spiritualität zu sehen.
1. Mitverantwortung
1.1. Verantwortung
Zunächst gilt es, den Zusammenhang zwischen Gehorsam und Verantwortung herauszustellen.
„Arbeitsgemeinschaft bedeutet heute ungemein starke, mitverantwortliche Dienstwilligkeit; mitverantwortliche Arbeitswilligkeit; mitverantwortliche Gehorsamswilligkeit. Worauf liegt der Akzent? Mitverantwortlich.“ (Anspr 19.3.1968, 14 f.). Das bedeutet eine „außergewöhnlich starke Hervorhebung der Mitverantwortung der einzelnen kraftvollen, freien Persönlichkeit“ (Anspr 19.3.1968, 14 f.) unter Berücksichtigung und Wertung der jeweiligen fachlichen Kompetenz.
1.2. Verantwortung für die übertragene Aufgabe
Pater Kentenich hebt hervor, dass dem einzelnen ein klarer Auftrag übertragen werden soll und dass er für den ihm übertragenen Platz auch selbst Verantwortung hat. Über diesen soll er Rechenschaft ablegen. Die höhere Leitung soll aber nicht beliebig eingreifen können. Jedoch soll es den übergeordneten Autoritäten gegenüber keine verschlossenen Privatreservate geben.
1.3. Verantwortlich für das Ganze
Einen Auftrag haben heißt weiter, von seinem Platz aus eine Verantwortung für das Ganze sehen. Das geschieht selbstverständlich in unterschiedlicher Kompetenz. Der einzelne soll aber auch betreffs des Ganzen mitdenken, Vorschläge machen und speziell seinen eigenen Platz im Zusammenhang mit dem Ganzen sehen.
1.4. Freimut
Schon früh hat Pater Kentenich darauf aufmerksam gemacht, dass es für jedes Gemeinwesen wichtig ist, dass die einzelnen ihre Meinung den Autoritätsträgern frei sagen. Er nennt dies Freimut. Dieser ist in der alten Auffassung, nicht nur in religiösen Gemeinschaften, höchstens ein Zugeständnis an die „schwache menschliche Natur“. Dagegen betrachtet Pater Kentenich den Freimut je nach Situation als ausdrückliche Pflicht der Mitverantwortung. Wenn der einzelne meint, dass eine Anordnung dem Gemeinwesen oder auch ihm selbst schadet, dann hat er „nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, freimütig dagegen aufzutreten, unter Umständen meinen Dienst zu quittieren“ (Anspr 24.3.1968, 17). Diese Zivilcourage kann schwerer sein als der schnelle Gehorsam. Auf der anderen Seite ist der „Freimut“ aber abgesetzt von einer permanenten und (fast) grundsätzlichen Kritik. Er soll überlegt vollzogen werden, in einem persönlichen Gespräch mit dem Autoritätsträger, nicht öffentlich und demagogisch. Hier geht es um eine Kultur der Kritik, aber ebenso um eine Kultur des Annehmens von Kritik.
1.5. Freiheit und Mündigkeit
„Wenn eine freie Persönlichkeit volle Verantwortung trägt, muss sie lernen, sich selber frei zu entscheiden“ (Anspr 19.3.1968, 16). Es geht um „eine neue Gesellschaftsordnung, die viel stärker als früher auf der wahren, der königlichen Freiheit basiert, der rechten Art, sich selbst zu entscheiden und das Entschiedene durchzusetzen. Darauf basiert heute viel mehr als eh und je die gesunde Gesellschaftsordnung, auch die religiöse Gesellschaftsordnung“ (Anspr 24.3.1968, 18).
Das ist eine deutliche Korrektur der Auffassung der Tradition. „Sie dürfen nicht übersehen, wer Gelegenheit hat, studienhalber in die Vergangenheit der Orden hineinzuschauen, der weiß von einer lang dauernden Periode, in der an sich eine derartige primitive Unmündigkeit als Gehorsam aufgefasst und als höchstes Ideal erstrebt wurde. (…) Früher ist der Selbstverzicht so stark betont worden, dass diese Extreme, wie wir sie ja aus der Ordensgeschichte kennen, gang und gäbe geworden sind“ (Anspr 24.3.1968, 15). Doch war und ist die durchschnittlich verlangte und praktizierte Gehorsamsauffassung in Gesellschaft und Staat sowie am Arbeitsplatz, manchmal noch heute, auch nicht verschieden von der eben angeprangerten Auffassung im Ordensleben der Vergangenheit.
Demgegenüber die wahre Auffassung von Gehorsam nach Pater Kentenich: „Der Gehorsam besteht im wesentlichen darin, dass ich mich in Dienst gebe… Es geht also nicht zunächst darum, den Baum zu entblättern. Es geht darum, dass der Baum fruchtbar wird. Es geht darum, mein ganzes Leben einer Aufgabe zu widmen. Dienstwilligkeit. Wenn schon in Abhängigkeit, dann aber immer mit mitverantwortlicher Dienstwilligkeit“ (Anspr 24.3.1968, 15 f.).
Das bedeutet: „Weg von primitiver Unmündigkeit, um hineinzukommen in die Welt einer durchaus abgewogenen, kraftvollen Mündigkeit“ (Anspr 24.3.1968, 14). Es bedeutet „eine wahrhafte, echte Mündigkeit. Nicht nur eine intellektuelle, nicht nur eine voluntaristische, sondern auch eine affektive Mündigkeit“ (Anspr 24.3.1968, 17).
Aber auch die Warnung gegenüber einer Überforderung der Mündigkeit. Pater Kentenich weist darauf hin, „dass im großen und ganzen die Mündigkeit, die man heute von der Erziehung erwartet, in der Form, wie sie erwartet wird, nicht möglich ist“ (Anspr 24.3.1968, 14). Aber er fügt sogleich hinzu: „Aber immerhin, nach der Richtung müssen wir uns wieder neu orientieren.“
1.6. Gemeinsamer Dienst von Leitenden und Geleiteten
Beide, Leiter und Geleitete, dienen dem Ganzen. Es ist eine gemeinsame Verantwortung, ein gemeinsamer Dienst. Diese Gemeinsamkeit erfordert Gespräch, Austausch, Initiative im Aufeinander-Zugehen. Nicht nur von Seiten der Leitenden soll dieser Dialog gesucht werden. Die Betonung der Mitverantwortung fordert, mehr als das autoritäre Konzept, einen freien Menschen. Einen Menschen, der keine Komplexe vor der Autorität hat und in immer neuer Frische schöpferisch wird. Mitarbeiten und vorstellig werden kann sehr viel schwieriger sein als einfach gehorchen.
Es braucht aber auch einen „neuen“ Autoritätsträger, einen „neuen Menschen“, einen Menschen, dem Selbständigkeit, Selbsttätigkeit, Freiheit, Verantwortung wichtiger und natürlicher sind als blinde Unterwürfigkeit und Abhängigkeit. Pater Kentenich hat wiederholt darauf hingewiesen, dass es für den Autoritätsträger ein Zeichen größten Vertrauens sein soll, wenn jemand ihm sagt, was er denkt, und gerade dann, wenn die Form, in der er es tut, nicht gut ist. Und oft hat er betont, dass man das von ihm Dargelegte nicht kritiklos übernehmen, sondern alles prüfen solle. Zu schnell ist eine Situation geschaffen, in der niemand mehr etwas sagt, in der jeder vor sich hinarbeitet. Und das schadet einer Gemeinschaft mehr als viele Kritik.
2. Aspekte des Gehorsams
Innerhalb der deutlich betonten Mitverantwortung spielt für Pater Kentenich der Gehorsam im engeren Sinn des Wortes (BPrEx 1967, 140) eine wichtige Rolle. 2.1. Zunächst einmal der Gehorsam „unter dem Gesichtspunkt des lebensmäßig Notwendigen, damit eine Gemeinschaft existieren kann“ (BPrEx 1967, 140). Jede Gemeinschaft braucht einen Leiter, der möglichst effizient handelt. Das heißt auch, dass ein solcher Leiter ein gewisses Vertrauen hat und eine gewisse Willigkeit antrifft. Diesen Aspekt des „Verkehrsgehorsams“ (Anspr 24.3.1968, 19; Vortr 31.5.1968, 186) hat Pater Kentenich gegenüber einer zu schnellen Spiritualisierung oder „Mystifizierung“ des Gehorsams, wie er es gelegentlich nennt, hervorgehoben.
2.2. Weiter unterscheidet er den „Gehorsam im strengen Sinn des Wortes“ (BPrEx 1967, 140)
Hier spricht er von vier Stufen (WH, 201):
- Gehorsam der Ausführung. Er soll „exakt“ und „schnell“ sein.
- Wenn der Untergebene aus einem Grund meint, er könne einer Anordnung nicht gehorchen, soll er mit dem Vorgesetzten sprechen, „Freimut“ üben. Doch wenn der Vorgesetzte auch nach wiederholten Einwänden auf seiner Anordnung besteht, dann soll der Untergebene „ja“ zu dieser sagen. Es soll ein „williger Freimut“ sein, „ein Freimut, der willens ist, auch dorten, wo die Autorität vom Recht Gebrauch macht, ein herzhaftes Ja dazu zu sagen“ (Vortr 26.12. 1965, 98).
- Das heißt nicht, dass, wie vielfach in der alten Auffassung im kirchlichen wie im gesellschaftlich-politischen Raum, der Untergebene auch innerlich zustimmen muss und seine eigene Einsicht „opfern“ muss. Hier wollte Pater Kentenich eine ausdrückliche Korrektur der alten Auffassung, die an dieser Stelle von blindem Gehorsam redet. Es bedeutet aber, dass der Untergebene anfängt zu glauben, dass Gott schon das Richtige bezwecken wird, dass er auch auf krummen Linien gerade schreiben kann und dies auch tatsächlich oft tut. Dies ist das Verständnis von „blindem“ Gehorsam bei Pater Kentenich. Das natürliche Verstandeslicht wird „abgeblendet“ und das Licht des Glaubens „aufgeblendet“.
- Dass das eigene Urteil nicht innerlich geändert zu werden braucht, kommt auch darin zum Ausdruck, dass dann, wenn der so Gehorchende in der gleichen Sache selbst Anordnungen zu treffen hat, er dies nach seiner eigenen Einsicht tun darf.
So verbindet die Spiritualität Schönstatts „Freiheit, Initiative und ehrfürchtigen Gehorsam“ (WH 1937, 201).
2.3. Schließlich (drittens) unterscheidet Pater Kentenich den „Gehorsam als Vertrauensakt“ (BPrEx 1967, 140).
Damit ist Gehorsam für ihn eingebettet in ein Beziehungs- und Bindungsgeflecht. Dies ist der eigentliche Rahmen. Deshalb soll der Gehorsam nicht nur mitverantwortlich und korrekt, sondern auch „liebe-beseelt“ sein. Daran müssen beide Seiten dauernd arbeiten. Die Isolierung des Gehorsams auf ein Befehls- und Ausführungsverhältnis wird heute mit Recht als entwürdigend und unzumutbar angeprangert. Die Reaktion ist dann oft eine Leugnung der Bedeutung des Gehorsams überhaupt.
Dieses Eingebundensein drückt Pater Kentenich mit der Kurzformel familienhafter Gehorsam aus. Sie steht vor allem gegen einen „militärischen“ Gehorsam. Der Gehorsam hat seinen Platz innerhalb einer Gemeinschaft, die >>Familie ist. Das ist allerdings nicht so zu verstehen, dass von der Naturfamilie ausgehend allerlei deduziert wird. Es kann sich nur um eine Analogie zur Naturfamilie handeln. Der Gehorsam ist noch einmal eingebettet in eine Spiritualität der Familienhaftigkeit, >>Kindlichkeit, >>Väterlichkeit, >>Mütterlichkeit und Geschwisterlichkeit.
3. Theologische Sicht
Pater Kentenich sieht Leiten und Geleitet werden vornehmlich im Zusammenhang mit seiner Theologie der Geschichte, von ihm oft kurz „praktischer Vorsehungsglaube“ genannt. In einer solchen wird Gott überall am Werk gesehen. Alles kann zum Boten Gottes werden, der etwas von seiner Weisheit, Liebe, Macht, Gerechtigkeit, Schönheit zeigt. Und dies nicht ganz allgemein, metaphysisch-immer-gültig, sondern konkret, geschichtlich, in einem bestimmten Augenblick, als Gruß, Anerkennung, Liebeserweis, Aufforderung, Korrektur, Kritik, Wegweisung.
Ein besonderer Ort des Handelns Gottes ist da, wo Leitung geschieht. Leitende sind Boten Gottes wie viele andere auch. Sie unterscheiden sich von diesen aber speziell darin, dass sie die leitende Tätigkeit Gottes besonders deutlich symbolisieren. So hat Pater Kentenich (mit der Tradition) gelehrt, dass Gottes leitender Wille sich in der Autorität besonders zeigt. Gott beauftragt und führt den Menschen im Gehorsam. Der Mensch lässt sich darin ergreifen. Deswegen sieht Pater Kentenich den Gehorsam vornehmlich im Zusammenhang mit der >>Werkzeugsfrömmigkeit, ebenso mit dem Weltregierungsgesetz und überhaupt der >>Zweitursachenlehre.
Hier wird zwar der Autoritätsträger als Bote Gottes gesehen. Es wird aber auch noch einmal deutlich, dass es Gott ist, dem man gehorcht. In dieser Bezogenheit des Gehorsams auf Gott wird für den einzelnen Menschen ein weiter Freiheitsraum geöffnet, der gleichzeitig aber auch persönlicher Verantwortungsraum ist. Der Hinweis auf eine Anordnung macht die eigene Verantwortung nicht gegenstandslos. Man muss Gott mehr gehorchen als dem Menschen (>>Gewissen).
4. Gehorsam als Grundbegriff der Spiritualität
Letztlich ist das Verhalten des Menschen Gott gegenüber überhaupt das des Gehorsams. Hier ist Maria Vorbild. Besonders deutlich wird die Bedeutung des Gehorsams im Leben Jesu Christi. Wichtig im Neuen Testament der Begriff des Glaubensgehorsams.
So sind „Segensfrüchte“ (MWF 1944, 15 ff.) des Gehorsams: Gleichschaltung mit Christus, Zentrierung auf das Kernstück der Religion und des religiösen Standes, Sicherung einer theozentrischen Einstellung. Besonders das Schwierige des Gehorsams wird im Zusammenhang gesehen mit dem „Gehorsam bis zum Kreuz“ (vgl. etwa Phil 2,8), wie ihn Jesus zu leisten hatte.
Die stark betonte Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit in der Spiritualität Schönstatts bekommt durch den Gehorsam ein Gegengewicht und Korrektiv. Er schützt vor der „Gefahr der Starrheit und Sturheit und der Absonderlichkeit“ (MWF 1944, 12). Er „hält die Persönlichkeit immer offen und empfänglich für Gott und seinen Wunsch und Willen, vermählt den menschlichen Willen mit dem göttlichen und lässt ihn dadurch teilnehmen, nicht nur an seiner Kraft und Festigkeit, sondern auch an seiner Beweglichkeit, Anpassungsfähigkeit, Liebe und Treue“ (ebd.).
Es wird verständlich, dass die Menschen, die speziell Christus nachfolgen wollen, im Gehorsam einen besonderen >>evangelischen Rat sehen und in diesem eine zentrale Sicherung der Lauterkeit ihrer Nachfolge.
>Aszese, >>Autorität, >>Bau- und Grundgesetz, >>Bindung, >>Elternprinzip, >>Evangelische Räte, >>Familienhaftigkeit, >>Gewissen, >>Kindlichkeit, >>Leitung, >>Neue Gemeinschaft, >>Neuer Mensch, >>Partner, >>Regierungsprinzip, >>Vaterprinzip, >>Vorsehungsglaube, >>Zweitursachenlehre.
Literatur:
- M. A. Nailis, Werktagsheiligkeit. Ein Beitrag zur religiösen Formung des Alltags, Limburg 1937 (1964) – Vallendar-Schönstatt 1974
- J. Kentenich, Marianische Werkzeugsfrömmigkeit (geschrieben 1944 in Dachau), Vallendar-Schönstatt 1974, 8 30.
- H. King, Leitungsstil nach Pater Joseph Kentenich, in: M. Gerwing / H. King (Hrsg.), Gruppe und Gemeinschaft. Prozess und Gestalt, Vallendar-Schönstatt 1991, 246-287
- R. Birkenmaier u. a., Geist und Form religiösen Gehorsams heute, Vallendar-Schönstatt 1975
- J. Schmitz, Pater Joseph Kentenich und der Gehorsam in der Kirche, Regnum 19 (1984) 3-12.
Schönstatt-Lexikon:
Herausgeber: Internationales Josef-Kentenich-Institut für Forschung und Lehre e.V. (IKF)
Verlag: Patris-Verlag, Vallendar-Schönstatt – All rights by Patris-Verlag – www.patris-verlag.de
Online-Präsentation: Josef-Kentenich-Institut e.V. (JKI) – www.j-k-i.de